Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Achtes Buch. Erstes Kapitel. 
nicht der Städteentstehung, sondern der Städtegründung durch 
Fürsten und Adelige seit dem 12. und 13. Jahrhundert gelegent⸗ 
lich Marktbezirke ohne jede markgenossenschaftliche Beziehung vor; 
es sind zumeist kleine Burgmärkte, in Wahrheit mehr Festungen 
As Märkte. Doch ist auch bei ihnen zumeist von vornherein 
wenigstens Allmende vorhanden oder wird rasch gewonnen. 
Da hingegen, wo Märkte in schon bestehenden Plätzen er⸗ 
richtet wurden, mochten diese Plätze reine Dörfer oder schon 
kommerziell und industriell entwickeltere Ortschaften sein, wurde 
zum mindesten an der Allmendegemeinschaft, bisweilen vielleicht 
—VV— Marktes mit der Ortschaft 
festgehalten; im letzteren Falle läge der frühe Ursprung von 
Ackerstädten vor Augen. 
Weitaus wichtiger ist freilich die Frage, wie sich denn die 
Verhältnisse in denjenigen Handelsplätzen gestaltet haben, welche 
sich später zu den Großstädten des Landes entwickelten. 
Hier zerfällt der Regel nach der ausgedehnte Handelsplatz 
schon von unvordenklichen Zeiten her in eine Reihe von Quartieren, 
deren jedes sich im Sinne einer dörflichen Markgenossenschaft 
berwaltete, also eine Spezialgemeinde bildete; daß diese Quar⸗ 
tiere sich vermutlich genau so wie die Markgenossenschaften des 
platten Landes durch Festsetzung eines bestimmten Geschlechtes, 
also auf genealogischer Grundlage ausgebildet haben dürften, 
zeigt ihr Name paraiges in Metz. Derartige quartierartige 
Spezialgemeinden sind z. B. die sieben alten Parochieen Kölns 
und die Burschaften von Soest und Dortmund. Sie alle 
bildeten dann an jedem Ort als Ganzes eine große Mark— 
gemeinde (teilweise mit ausgeschiedenen Marken der Spezial⸗ 
gemeinden), zumeist aber auch, höchstens in Verbindung mit 
noch einigen auswärts belegenen Dörfern, ein Hochgericht; 
letzteres vornehmlich seit den Zeiten der sächsischen Herrscher. 
In dies weit verzweigte Gebilde ergoß sich nun seit Auf—⸗ 
richtung des ständigen Marktbezirkes der volle Einfluß dieser 
neuen Institution; es ist begreiflich, daß die Spezialgemeinden, 
selbst in den Strudel der kaufmännischen Bewegung hinein⸗ 
gezogen, ihm gar bald unterlagen. Dazu kam, daß späterhin
	        
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