Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Städte und Bürgertum zur Stauferzeit. 
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Auf diesem Boden aber findet er fast überall den energischen 
Widerstand der Stadtherren. 
VI. 
Die Entwickelung der meisten Märkte zu Städten hatte 
sich bereits nicht mehr unter der unmittelbaren Obhut des 
Königs, des formellen Begründers des Marktes und somit der 
städtischen Freiheit, vollzogen. Zwar galten zur Zeit der 
sächsischen Könige alle Märkte noch als königliche Märkte; ihre 
Autorisation durch königliche Gewalt war noch nicht vergessen. 
Im übrigen aber waren sie infolge königlicher Übertragung zu— 
meist schon in den Händen einzelner Großen, die Märkte an 
Mittelpunkten kirchlichen Lebens vornehmlich in den Händen 
der Äbte und Bischöfe. 
Die Gründe dieser Übertragung waren anfangs rein finan— 
zieller Natur. Mit dem Markt waren Einnahmen aus Zoll und 
Verkehrssteuer, aus Münze und Marktstand verbunden: ihr 
Genuß sollte dem beschenkten Großen zu gute kommen. Dem— 
entsprechend wurden zuerst auch nur die Einnahmen aus diesen 
Einrichtungen verliehen, während der Markt königlich blieb; 
das war die Praxis der Karlingen, welche sich bis zur Mitte 
des 10. Jahrhunderts erhielt. 
Otto der Große begann dann den Markt selbst und mit 
ihm die Marktgerichtsbarkeit zu verschenken. Vor allem die 
Bistümer erfreuten sich so außerordentlicher Gnadenbeweise, 
schon früh wohl Mainz und Köln, dann Magdeburg, Bremen, 
Speier; gegen Ende der Herrscherzeit Ottos II. mögen schon 
die meisten Bischöfe Marktherren ihrer Residenz gewesen sein. 
Unter Otto III. erfolgten dann neue Schenkungen, namentlich 
auch an Klöster und vornehmlich bereits zur Neugründung von 
Märkten; und vereinzelt dauern verwandte Schenkungen bis ins 
dritte Jahrzehnt der Regierung Heinrichs IV. und darüber 
hinaus fort. Dabei kommen von den uns bekannten Verleihungen 
der ganzen Periode neun Zehntel auf Geistliche, kaum ein 
Zehntel auf Laiengroße: es war eine Maßregel zur Stärkung
	        
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