Städte und Bürgertum zur Stauferzeit. 45
aus den Handelsplätzen zu verdrängen: Bischof Einhard von
Speier wurde in solchen Zwisten von den Grafen Wernher
und Konrad geblendet. Nach der Überwindung des großen
Laienadels sahen sich die Marktherren nur noch den Freien so—
wie der Menge der mehr oder minder grundhörigen Bevölkerung
gegenüber. Von ihnen blieben die Grundholden fast außer
Rechnung, da sie entweder Klöstern und Stiftern, also unter—
geordneten geistlichen Körperschaften angehörten oder Grund—
holde des Bischofs, des Marktherrn selbst waren. Gegenüber
Freien wie zuziehenden Elementen von außen her aber galt die
neue marktherrliche Gewalt.
Sie wurde in einer besondern, zumeist sehr besonnen ge—
führten Verwaltung ausgeprägt. Diese war naturgemäß, wie
sede höhere grundherrliche Verwaltung, eine Ministerialenver—
waltung; nur der Richter, der ein Freier sein mußte, wurde
zumeist dem Adel der Umgegend, vereinzelt wohl gar den
Freien des Marktortes nach‘ Wahl der Gemeinde entnommen.
Im übrigen aber versahen bischöfliche Dienstmannen, wie sie
den Fronhöfen des Bischofs in Stadt und Land in Dienstes—
weise vorstanden, so auch in Dienstesweise die Ämter der
Münzer und Zöllner, der Marktaufseher und unteren Polizei⸗
richter.
Es war eine Entwickelung, welche das Schicksal der Markt—
herrlichkeit in weitaus den meisten Orten, so namentlich in den
Bischofsstädten des Oberrheins, mit der sozialen Evolution der
Dienstmannschaft unauflöslich verknüpfte. Wurden die Dienst⸗—
mannen, einst Unfreie der Grund- und Marktherren, im Laufe
der früheren Stauferzeit deren niedere Vasallen, besaßen sie seit—
dem ihre Amter nicht mehr in Dienstesweise, sondern zu Lehen,
so war vorauszusehen, daß sehr bald deren Erblichkeit eintreten
würde. Zum letztenmal machte sich bei dem noch aus natural—
wirtschaftlicher Zeit herkommenden Stande der Dienstmannen
auch der naturalwirtschaftliche Zug einer Vererblichung jeder
amtlichen Funktion geltend: seit dem 13. Jahrhundert sind die
Ministerialen wie auf dem platten Lande, so in der Stadt nicht