Städte und Bürgertum zur Stauferzeit.
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Speier unter König Lothar einmal geradezu als Hauptstadt
der geächteten Staufer bezeichnet.
Eine noch höhere Stufe politischer Selbständigkeit erreichte
das Bürgertum gegen Schluß des 12. Jahrhunderts. Es war
eine Entwickelung, die sich schon nicht mehr völlig in den
Bahnen unerläßlicher politischer Unterordnung unter den Reichs⸗
gedanken bewegte. Führerin auf diesem Wege war Köln. Der
britisch-flandrische Handel gab der Stadt enge Beziehungen zum
königlichen Hofe Englands; sie ward zur Vertreterin einer
spezifisch englisch-deutschen Politik, deren Forderungen wieder⸗
holt, schon gegen Ende der Regierung Friedrichs I., dann während
des unglücklichen Streites zwischen den Königen Philipp und
Otto, endlich in den zwanziger Jahren des 183. Jahrhunderts
unter Friedrich II. störend in die Zirkel der äußeren Politik
des Reiches eingriffen!.
Inzwischen aber war auch im Innern die Macht des Bürger⸗
tums den Fürsten schier unerträglich gestiegen. Schon trachteten
die Städte darnach, das platte Land ihrem Einfluß zu unter⸗
werfen; es war hohe Zeit, daß die Fürsten von ihrem Stand—⸗
punkte aus dem entgegentraten. Dazu gewannen sie die Hilfe
Kaiser Friedrichs II. und seines königlichen Sohnes. Die
Reichsgesetzgebung der zwanziger und dreißiger Jahre des
13. Jahrhunderts verbot Bünde der Städte untereinander,
untersagte die Entwickelung der Ratsverfassung wie überhaupt
der städtischen Autonomie, versuchte, die finanzielle Ausnutzung
des platten Landes seitens der Städte durch gesetzliche Auf⸗
hebung aller bäuerlichen Renten im Besitze der Bürger zu ver⸗
hindern, wehrte der Einbeziehung der ländlichen Bevölkerung
im Umkreis der Stadt in die städtischen Interessen und suchte
jeden Zuzug der ländlichen Bevölkerung in die Städte thun⸗
lichst, sogar durch stärkste Beschränkung der Freizügigkeit auf
dein platten Lande selbst, zu vereiteln.
Die Folge war ein überall erneuter Kampf zwischen Städten
und Stadtherren; dazu der Versuch städtischer Bündnisse trotz
1 S. Genaueres unten S. 154, 255 f., 272 ff.
Ldamprecht, Deutsche Geschichte III