Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Achtes Buch. Erstes RKapitel. 
des Reiches. In beiden Richtungen siegte schließlich das Bürger— 
tum; es siegte bei dem jähen Verfall des Reiches doppelt rasch 
namentlich in letzterer Hinsicht. Um die Mitte des 18. Jahr— 
hunderts entstand der Rheinische Bund; in ihm rissen die Städte 
auf kurze Zeit thatsächlich fast alle Reichsgewalt an sich; und 
es wird ein dauernder Ruhmestitel des deutschen Bürgertums 
bleiben, daß es diese erste Fülle umfassender Gewalt in seinen 
Händen gebrauchte, um Ruhe zu schaffen, um den Mainzer 
Landfrieden des Jahres 1285, die wichtigste gesetzgeberische 
Leistung der letzten Stauferzeit, den späteren Jahrhunderten 
des Mittelalters zu vermitteln!. — 
Noch in den Sachsensagen Widukinds höhnt ein Held seinen 
Gegner: wie ein armseliges Tier in Bergesschlüften verberge 
er sich hinter den Mauerschranken seiner Stadt; nicht wage er, 
den freien Blick zum Himmel zu erheben. Jetzt, nur drei Jahr— 
hunderte später, wohnt schon ein guter Teil der deutschen Be— 
völkerung hinter den einst verspotteten Mauern; selbstbewußt 
und trotzig blickt der Bürger von seinen Zinnen herab auf den 
zurückgebliebenen Bauer, den Helden einer vergangenen Zeit. 
Es ist ein jäher Wechsel; er bedeutet den Beginn rascheren 
Fortschritts, dessen neues Zeitmaß den Zeitgenossen des 
13. Jahrhunderts ebenso unheimlich erschienen sein mag, wie uns 
Enkeln des 19. Jahrhunderts das immer schnellere Hasten der 
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bewegung unserer Tage. 
über den allgemeinen politischen Zusammenhang dieser Verhältnisse 
vird unten S. 253 ff. die Rede sein.
	        
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