Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 67
zleichwohl als Herren ihres Fronhofs an; sie erweiterten dessen
Hufenumfang aufs doppelte und dreifache; sie brachten die alt—
gerodeten grundherrlichen Beunden durch gesetzliche Mittel oder
mit Gewalt an sich: sie erblickten in den Zinsbauern ihre
Grundholden.
So erweiterten sich die alten Meierhöfe zu den Ritter—
zütern des westlichen Deutschlands, wie sie seit dem 14. Jahr⸗
hundert vielfach, gleichsam aus der Erde gestampft, sich vorfinden,
ind um das Rittergut legte sich die Fronhofsgenossenschaft der
Zinsleute als grundholdes Zubehör des neuen Betriebes; nicht
selten erschienen die alten Grundherrschaften, namentlich die—
jenigen kirchlichen Charakters, nunmehr zum Entsetzen ihrer In⸗
hzaber völlig in kleine ritterschaftliche Grundherrschaften zersprengt.
Aber auch wo sich die alten Großgrundherrschaften mehr
oder minder gut erhielten, waren sie doch durch den Verlust des
alten Beamtenpersonals, wie infolge der allmählichen Befreiung
der grundhörigen Höfe in ihrem wirtschaftlichen Wesen gänzlich
erändert.
War die Großgrundherrschaft ursprünglich eine Institution,
in welcher der Grundherr selbst noch als wirtschaftlicher Unter⸗
nehmer erscheint, so wird sie nunmehr fast völlig zum absoluten
Renteninstitut. Noch im 10. Jahrhundert hatten die Fortschritte
der Landwirtschaft von der Einsicht und Thatkraft der Groß⸗
grundherren abgehangen; auch Besiedelung und Ausbau der
Heimat im 11. und 12. Jahrhundert waren noch zum großen
Teil glänzende wirtschaftliche Thaten der Großgrundherren.
Aber es waren die letzten Anstrengungen. Schon seit der
zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts beginnen die Grundherren
sich von der wirtschaftlichen Bethätigung am Wohl und Wehe
ihres Grundbesitzes zurückzuziehen; immer mehr begnügen sie sich
mit den fixierten Leistungen der Meier, den Zinsen der bäuer⸗
sichen Klassen; Bauern und Meier erscheinen nun als Unter⸗
nehmer; ihnen fällt darum auch der Unternehmergewinn zu,
während dem Grundherrn nur noch der Genuß der Bodenrente
ꝛerbleibt.