/4
Achtes Buch. Zweites Kapitel.
Es sind die mannigfachsten, unter sich vielfach abweichenden
Schutzverhältnisse, die das frühere Mittelalter mit dem Worte
Vogtei bezeichnet. Gemeinsam ist ihnen allen eine sozial ver—
hältnismäßig hohe Wertung: der Vogteimann, das bevogtete
Institut, sollte durch die Thatsache vogteilichen Schutzes grund—
sätzlich keine Minderung seiner Freiheit erfahren. Da nun
Abhängigkeitsverhältnisse in allen naturalwirtschaftlichen Zeit—
altern gern dinglich, vor allem durch Festsetzung von Zinsen
in Landesprodukten, begründet werden, so begreift es sich, daß
die Freien bei Ergebung in vogteilichen Schutz gerade dies
Moment zu vermeiden suchten. Es geschah in älterer Zeit
pielfach dadurch, daß der Vogteimann seinem Schutzherrn
nur diejenigen Leistungen versprach, zu denen er bisher als
Freier dem Grafen verpflichtet gewesen; in späterer Zeit, so—
bald es die Fortschritte der Volkswirtschaft gestatteten, hat
man dann gern geldwirtschaftlich charakterisierte Renten als Ent—
gelt für die Vogtei gezaählt.
Es lag somit in der Vogtei an sich keine Aufforderung
für die Freien, sich vor allem oder gar ausschließlich an
Grundherren zu ergeben. Gleichwohl geschah das in weitaus
den meisten Fällen. In den Städten war die Vogtei wenig
verbreitet: auf dem Lande dagegen fiel ihr im Laufe des 10.
bis 18. Jahrhunderts der größte Teil aller Freien, die ihren
Stand noch durch die Fährlichkeiten der Karlingenzeit gerettet
hatten, anheim: wem aber hätten sich diese Freien anders in
Vogtei ergeben sollen, als der führenden Klasse des platten
Landes, den Grundherren?
So wuchs die Grundherrschaft über sich selbst hinaus:
Zinsleute und Vogteileute erweiterten in freierem Verhältnis, ein
loseres Gewebe gleichsam um den Kern der eigentlichen Grund—
herrschaft, den an sich schon gewaltigen Einfluß der Groß—
grundbesitzer. Und bald waren es nicht mehr einzelne Freie,
die sich in Schutz gaben: ganze Gemeinden, ganze Hofgenossen—
schaften kleinerer Grundherren traten in die Vogtei der gewal—
zigsten Grundherren: es war, als sollte die ganze Bevölkerung