Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Achtes Buch. Zweites Kapitel. 
Es geschah durch energische Zusammenfassung und Ausdehnung 
zugleich der grundherrlichen Lokalbehörden, durch Umbildung 
der bisherigen rein häuslich und naturalwirtschaftlich charakteri— 
sierten Hofbehörden zu einem wirklichen Centralkörper der 
Verwaltung und durch die zwar noch rohe, gleichwohl aber 
außerordentlich fördernde Entwickelung des modernen Beamten— 
begriffs. 
Es gehört einem anderen Zusammenhang an, im einzelnen 
zu zeigen, was die Entwickelung des Amtsbegriffes bedeutete 
und wie sie vor sich ging. Nur in den ersten Umrissen zeigt 
—D 
dagegen erscheinen bereits die Linien des künftigen territorialen 
Verwaltungsorganismus. 
Schon längst waren die Meier auf den grundherrlich— 
landesherrlichen Fronhöfen zu bloßen Renteneinnehmern und 
vor allem zu Richtern jener Untergerichte geworden, in denen 
sfich freie Markgenossenschaft und landesherrliche Fronhofs— 
genossenschaft des Dorfes zusammengefunden hatten. Jetzt 
werden die Gerichtsbezirke und die amtlichen Aufgaben dieser 
Meier — gern heißen sie nun auch Schultheißen — erweitert: 
das Territorium beginnt in eine Anzahl geschlossener Unter—⸗ 
zerichtsämter zu zerfallen. 
Ueber mehreren Fronhöfen alten Stils, namentlich in der 
Gegend wichtiger Vogteien, hatten sich schon vor alters Burgen 
zum Schutz der herrschaftlichen und hörigen Interessen erhoben: 
jetzt wurden sie von den grundherrlichen Landesherren systematisch 
angelegt: der Graf von Luxemburg besaß schon um 1140 mehr 
als 85 Burgen. Zu ihrer Verteidigung wie zur Aufsicht des 
untergebenen Landes ward in sie ein Burggraf oder Amtmann 
mit einem Trupp reisiger Knappen gelegt: er wurde zugleich 
Richter der Hochgerichte seines Bezirks, und gern versuchte 
man sich daran, diesen Bezirk womöglich zu einem einzigen 
Hochgerichtsamt zu verschweißen. 
Über der neuen Lokalverwaltung aber erhob sich am Hofe 
des Landesherrn eine immer intensiver arbeitende Centralstelle. 
Die Reste der ursprünglichen, nur den Sorgen des Haushaltes
	        
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