Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

KRämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 85 
Fälschungen die Lehnshoheit beanspruchten, ein stattlicher päpst— 
licher Besitz durch ganz Mittelitalien hin bis zur Lombardei; 
nur Toscana, längst und eifrigst umworben, fehlte ihm noch zu 
völliger Abrundung. 
Aber jetzt war das Papsttum nach Avignon übergesiedelt. 
Wie sollte es da die italienischen Lande noch fest in Händen be⸗ 
wahren? In dem Augenblick, da ihnen ihr thatsächlicher Besitz 
entfremdet ward, entwickelten die Päpste, gleichsam in trotziger 
Reaktion des Gedankens, eine Theorie, wonach ihnen nicht 
bloß die Herrschaft über den Kirchenstaat, sondern die Ver—⸗ 
waltung ganz Italiens bei erledigtem Kaisertum gebühren 
sollte. Schon Innocenz III. hatte den Satz aufgestellt, daß 
für die kirchliche Freiheit nirgends besser gesorgt sei, als da, 
wo die Kirche neben der geistlichen auch die weltliche Hoheit 
besitze. Wie sollte man diesen Satz nicht da anwenden, wo 
die weltliche Hoheit zeitweise thatsächlich aussetzte, in Italien, 
in dem specifischen Lande gleichsam der Kaiser, deren jeder von 
Nachfolger und Vorgänger durch die Zeit der Wahl und des 
Romzugs zum Empfang der Kaiserkrone getrennt war? Zudem 
wurde schon lange die Fabel geglaubt, daß das Kaisertum 
durch die Päpste von den Griechen an die Deutschen übertragen 
worden sei: es schien billig, daß die kaiserlichen Geschäfte va— 
cante império von der Kurie verwaltet würden. Dem ent—⸗ 
sprechend behauptete schon Clemens V. nach dem Tode Hein⸗ 
richs VII. das Recht zur Herrschaft über Italien und setzte 
König Robert von Neapel zum Reichsverweser ein. Und 
Johann XXII. nahm in einer anspruchsvollen Bulle vom 
31. März 1317 diesen Schritt seinerseits wiederum auf; ja er 
gab dem Reichsverweser im Jahre 1820 noch einen Untervikar 
bei in der Person des Grafen Philipp von Valois, des späteren 
französischen Königs. 
Aber der deutsche König, als römischer König zugleich 
Beherrscher des mit dem deutschen Reiche vereinigten Italiens, 
war nicht geneigt, auf seine alten und sicheren Rechte zu ver— 
zichten. Auch er setzte Vikare; am 4. Januar 1815 wurde ein 
Herr von Belmont, Bruder des Grafen von Holland, zum
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.