Full text : Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

30

Tabelle  XXII.

Liquiditätsschema

Zeitpunkt

A

B

C

D

Akt.

Pass.

Akt.

Pass.

Akt.

Pass.

Akt.

Pass.

t,

100  D
100  K  ©

100  B

100  A

100  C

100  B

100  D

100  C

100  A

^2

100  D

—

100  K  ©

100  C

100  B

100  D

100  C

100  A

^3

100  D

—

—

—

100  K  ©

100  D

100  C

100  A

t 4

100  D

—

—

—

—

—

100  K  ©

100  A

t 5

100  K  ©

—

—

—

—

—

—

—

einstellen,  sondern  vielleicht  nur  mit  50  K  bewerten. ­
  Ebenso  wird  vielleicht  C  gegenüber  der
Forderung  des  B  vorgehen,  auch  A  wird  gegenüber ­
  D  das  gleiche  tun.  Es  können  dann  zu  einer
Zeit,  in  der  die  Schulden  noch  gar  nicht  fällig
sind,  die  Gesamtpassiven  des  Systems  durch  diese
Antizipationen  bereits  größer  sein,  als  die  Gesamtaktiven! ­
  Selbstverständlich  ist  der  vorliegende
Fall  sehr  schematisiert.  Es  ist  angenommen,  daß
B  gegen  C  zahlungsunfähig  wird,  in  demselben
Augenblicke,  in  dem  er  von  A  Geld  bekommt.
Aber  dies  ändert  an  der  Brauchbarkeit  der  ganzen
Betrachtung  nichts.  Es  gibt  immer  eine  praktisch
bedeutsame  Dauer  der  Zahlungsabwicklung,  welche
an  irgend  einer  Stelle  der  Personenkette  ein
Abreißen  bewirken  muß.
Diejenigen,  welche  die  Aufrechterhaltung  der
Geld-  und  Kreditordnung  als  eine  der  Hauptaufgaben ­
  der  Politik  ansehen,  treten  dafür  ein,  die
Banken  und  Sparkassen  mit  derartigen  Reserven
auszustatten,  daß  sie  allen  Anforderungen  gewachsen ­
  sein  können.  Sie  übersehen  dabei  nicht
selten,  daß  eine  volle  Kriegsbereitschaft,  die  Geschäftsbereitschaft ­
  erheblich  heruntersetzt.  Es
könnte  dazukommen,  daß  man  aus  Angst  vor
einem  Kriege,  der  vielleicht  in  dreißig  Jahren
ausbricht,  eine  ganze  Generation  lang  die  Produktion ­
  und  Konsumtion  lähmt.  Andere  wieder
sind  der  Meinung,  daß  die  Liquidität  nur  ein
Mittel  zu  einem  Zwecke  sei,  nämlich  zu  dem

das  Wohlsein  aller  zu  erhöhen.  Es  könne
daher  angemessener  sein,  die  Banken  nur
mäßig  für  den  Kriegsfall  vorzubereiten,  dafür
aber  organisatorische  Abänderungen  der  Geldund
  Kreditordnung  für  den  Kriegsfall  ins  Auge
zu  fassen.  Insbesondere  rechnen  viele  mit  der
Verhängung  eines  Moratoriums  im  Kriegsfall,
wie  es  z.  B.  in  Serbien  und  Bulgarien  während
des  Balkankrieges  erlassen  wurde.  Es  wird  in
einem  Weltkrieg  ein  Moratorium  wohl  kaum  zu
vermeiden  sein,  und  es  empfiehlt  sich  daher  wohl,
dies  Moratorium  von  vornherein  in  Rechnung  zu
stellen.  Damit  ist  ja  noch  lange  nicht  gesagt,  daß
die  Banken  keine  Kriegsvorbereitungen  treffen
müssen;  nur  sind  dadurch  gewisse  Grenzen
gegeben.
Es  ist  wohl  zweckmäßiger,  man  macht  sich
das  alles  vorher  klar,  als  daß  man  von  den  Banken
und  Finanzministerien  wirkliche  Kriegsbereitschaft
erwartete,  um  dann  im  Ernstfall  —  oft  zu  spät
—  zu  erfahren,  daß  doch  diesen  Erwartungen
nicht  genügt  werden  konnte.  Derartige  peinliche
Eröffnungen  in  kritischen  Zeiten  sind  nichts  Seltenes, ­
  sie  sind  vor  allem  eine  Folge  der  zu  weit
getriebenen  Ressortautonomie  ;  der  eine  Teil  der
Gesellschaft  weiß  nicht  genau,  was  der  andere
tut,  und  die  Gesamtheit  ist  sich  über  ihr  Verhalten ­
  erst  recht  nicht  im  klaren.  Jeder  vertraut
auf  den  anderen  und  schließlich  können  arge
Enttäuschungen  das  Resultat  sein.
            
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