fullscreen: Nationale Bodenreform

Ursache d es wirtschaftlichen Notstand e s aufzu- 
klären und für die überführung des Grundbe - 
s iz es bez w. der Grundrente aus Einzelhänden 
in die Hände der Ge s amt h eit od er d er G e meinde 
gu wirken. 
Als zunächst zu verwirklichende Forderungen gelten dem Bunde 
1) die Unveräußerlichkeit und tunlichste Vermehrung des jetzigen 
Staats- und Gemeindegrundbesites; 
2) eine geeignete kommunale Besteuerung des vom Besitzer nicht 
erzeugten Wertzuwachses des Bodens; 
3) t Helge: des privaten Pfandrechts auf Grund und 
Programm 
des deutschen Bunces für Bocdcenbelitzreform. 
Besschlossen in der 6. Hauptversammlung in Berlin 
am 14. Oktober 1893. 
§ 1. 
'§): deutsche Bund für Bodenbesitreform tritt dafür ein, daß die 
Eigentums Oberhoheit der Gesamtheit über die 
Schätze der Natur erhalten bleibe, und da, wo sie verloren gegangen 
ist, wieder hergestellt werde. 
Der Bund fordert dies im Namen der Gerechtigkeit, nach der die 
Werte, die kein einzelner geschaffen hat, auch keinem einzelnen voll- 
ständig überantwortet werden dürfen. 
Der Bund ist der Überzeugung, daß die Folgen der von ihm ge- 
forderten Reform: Wegfall alles arbeitlosen Einkommens, der Hy- 
botheken, Pfandbriefe, Staatsschuldscheine u. s. w.; Ersatz aller 
Steuern und Zölle durch eine Grundsteuer oder Bodenpacht, die 
Bahn zu einem Zustand eröffnen werde, in dem wirtschaftliche Ge- 
rechtigkeit und persönliche Freiheit vereint sein werden.**) 
J 
H) zeilschrift Frei Land 1891 Nr. 42. 
**) ehensso 1893 Nr. 19. 
o 
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