Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 207
Städte bei dem gänzlichen Verfall des Reiches schon früh zu
politischen Verbindungen untereinander gedrängt sahen: bereits
in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts blühen politische
Verbände empor!. Innerhalb dieses zunächst politischen und
militärischen Zusammenhangs verschoben sich dann aber auch
die wirtschaftlichen Interessen: hatte man sich gelegentlich schon
früher zwischen einzelnen Städten gewisse Verkehrserleichterungen
zugestanden, so wurden diese jetzt zur Regel; und ein ganzes
Netz unter einander eng verbundener Verträge führte schließlich
zu verhältnismäßiger Freiheit des Verkehrs zwischen den großen
Städten. So verlief die Entwicklung wesentlich auf mutter—
ländischem Boden; in Niederdeutschland und in den Kolonial—
gebieten wurde das gleiche Ziel noch vollkommener und
systematischer durch die Hanse erreicht.
Der damit gewährleistete Zustand aber gestattete den großen
Städten, gegenüber dem platten Lande und seinen Territorien
eine einheitliche Haltung anzunehmen. Und hier ist es ein
glänzendes Zeichen der bürgerlichen Überlegenheit, daß es im
Verlauf des 14. Jahrhunderts allmählich gelang, gerade die
wichtigsten Territorien zu einer den städtischen Wirtschafts—
interessen günstigen Politik zu veranlassen. Schon früh hatte
man die fürstliche Hilfe für den reisenden Kaufmann in An—
spruch genommen; mit oft nicht geringen Summen waren
freies Geleit und Freiheit von Grundruhr und Strandrecht von
den Fürsten erkauft worden. Nunmehr handelte es sich um
weitere Ziele; es galt, den Warentransport überhaupt zu er—
leichtern, den Handel auf landesherrlichen Märkten, an fürst⸗
licher Wage und fürstlichem Stapel zu heben, vor allem aber
die Zollbelastung herabzusetzen und große Gebiete sicheren und
einheitlicheren Münzenverkehrs zu schaffen. Und das alles
gelang bis zu einem gewissen Grade, wenn schon die furiosa
Peutonicorum insania bezüglich der Rheinzoölle, über die der
Engländer Thomas Wickes um 1270 trübselig klagt?, auch
1Vgl. Band III S. 49 f, 288 f.
2 Böhmer. Fontes 2, 455.