Wiederherstellung des nationalen Königtums. 7
—EDDDDDD bis auf
Innocenz II. und über ihn hinaus nachgelebt!. Hatte das
Papsttum damit noch irgendeinen Zusammenhang mit den frü—
heren Verfassungsrichtungen der Kirche, soweit diese die Einheit
der Nation zu fördern geeignet waren? Es sah über die Na—
tionen als solche hinweg; die päpstlichen Ideale des 11. und
der folgenden Jahrhunderte waren kosmopolitisch.
Ziehen wir die Summe! Mit dem 12. Jahrhundert waren
alle jene Fort- und Nachbildungen der römischen Staatsidee
in Verfall geraten, welche bis dahin geeignet gewesen waren,
die aus inneren Lebensgängen heraus noch nicht gesicherte Ein—
heit der Nation äußerlich herbeizuführen und zu wahren. Sie
fielen für diese bisher von ihnen gelöste Aufgabe um so mehr
hinweg, als sie in ihrer weltlichen und kirchlichen Ausbildung
mittlerweile miteinander in den schwersten Hader geraten waren.
Und es war ganz besonders kein Vorteil für die Nation, daß
in diefem Zwiste im Laufe des 18. Jahrhunderts das Papsttum
siegte, also derjenige Erbe antiker Überlieferungen, der sich
nicht auf die Nation stützte. Während das Kaisertum deutscher
Nation unterlag, wußten die italienischen Päpste Theorien
zu entwickeln, welche dieses sogar in seinen speciell deutschen
Grundlagen angriffen, indem sie z. B. die Fabel aufbrachten, das
Recht der deutschen Fürsten zur Königswahl stamme vom Papste.
Fest aber stand um die Mitte des 18. Jahrhunderts vor
allem, daß die Einheit der Nation weder durch Kaisertum noch
durch Kirche als äußerlich umklammernde Gewalten fürder ge—
wahrt werden könne. Und die bange Frage erhob sich, ob diese
Aufgabe inzwischen von inneren, nationalen Entwicklungen in
ausreichendem Maße übernommen worden sei.
Das 13. Jahrhundert ist das Zeitalter ausgehender
Naturalwirtschaft und stärker beginnender geldwirtschaftlicher
Einflüsse.
Die frühesten Perioden der vollen naturalwirtschaftlichen
Zeit, das 7. bis 9. Jahrhundert, hatten die Entstehung des
1 Vgl. dazu u. a. Band II S. 258, 260, 266.