Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Wiederherstellung des nationalen Königtums. 7 
—EDDDDDD bis auf 
Innocenz II. und über ihn hinaus nachgelebt!. Hatte das 
Papsttum damit noch irgendeinen Zusammenhang mit den frü— 
heren Verfassungsrichtungen der Kirche, soweit diese die Einheit 
der Nation zu fördern geeignet waren? Es sah über die Na— 
tionen als solche hinweg; die päpstlichen Ideale des 11. und 
der folgenden Jahrhunderte waren kosmopolitisch. 
Ziehen wir die Summe! Mit dem 12. Jahrhundert waren 
alle jene Fort- und Nachbildungen der römischen Staatsidee 
in Verfall geraten, welche bis dahin geeignet gewesen waren, 
die aus inneren Lebensgängen heraus noch nicht gesicherte Ein— 
heit der Nation äußerlich herbeizuführen und zu wahren. Sie 
fielen für diese bisher von ihnen gelöste Aufgabe um so mehr 
hinweg, als sie in ihrer weltlichen und kirchlichen Ausbildung 
mittlerweile miteinander in den schwersten Hader geraten waren. 
Und es war ganz besonders kein Vorteil für die Nation, daß 
in diefem Zwiste im Laufe des 18. Jahrhunderts das Papsttum 
siegte, also derjenige Erbe antiker Überlieferungen, der sich 
nicht auf die Nation stützte. Während das Kaisertum deutscher 
Nation unterlag, wußten die italienischen Päpste Theorien 
zu entwickeln, welche dieses sogar in seinen speciell deutschen 
Grundlagen angriffen, indem sie z. B. die Fabel aufbrachten, das 
Recht der deutschen Fürsten zur Königswahl stamme vom Papste. 
Fest aber stand um die Mitte des 18. Jahrhunderts vor 
allem, daß die Einheit der Nation weder durch Kaisertum noch 
durch Kirche als äußerlich umklammernde Gewalten fürder ge— 
wahrt werden könne. Und die bange Frage erhob sich, ob diese 
Aufgabe inzwischen von inneren, nationalen Entwicklungen in 
ausreichendem Maße übernommen worden sei. 
Das 13. Jahrhundert ist das Zeitalter ausgehender 
Naturalwirtschaft und stärker beginnender geldwirtschaftlicher 
Einflüsse. 
Die frühesten Perioden der vollen naturalwirtschaftlichen 
Zeit, das 7. bis 9. Jahrhundert, hatten die Entstehung des 
1 Vgl. dazu u. a. Band II S. 258, 260, 266.
	        
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