wiederherstellung des nationalen Königtums. 21
Meinungsäußerungen der mittelrheinisch⸗ wetterauischen Städte.
Und da Erzbischof Werner, ein Sproß des Eppensteiner Hauses,
das mit Ausnahme von zwölf Jahren den Mainzer Erzstuhl
während des ganzen 13. Jahrhunderts innegehabt hat, großen
Ansehens genoß und mit dem wichtigsten weltlichen Fürsten des
Mutterlandes, dem Wittelsbacher Ludwig, Herzog von Bayern
und Pfalzgraf bei Rhein, befreundet war, so schritten die Ver⸗
handlungen nun, zumal unter dem Drohen des Papstes, rüstig
hborwärts. Als Kandidat wurde zunächst eben Ludwig von
Bayern in Aussicht genommen: einst jugendlich jähzornig und
leidenschaftlich, jetzt zum festen Manne gereift, dem früheren
Zerrschergeschlecht durch die sorgsam geführte Vormundschaft
iber den unglücklichen Konradin eng verbunden, dazu persönlich
mächtig und willensstark, war er in seltener Weise für die
schweren Aufgaben geeignet, die den künftigen König erwarteten.
Aber gerade diese zweifellosen Vorteile standen am Ende
seiner Wahl entgegen; ein hervorragend starkes Regiment war
weder die Meinung der Fürsten noch des Papstes. Und so
trat, schließlich von Ludwig selbst begünstigt, ein kleinerer
Parteigänger der staufischen Vergangenheit in den Vordergrund:
Graf Rudolf von Habsburg.
Es war nicht zum erstenmal, daß ein einfacher Graf als
Bewerber um die Krone genannt ward; nach dem Aussterben des
salischen Herrschergeschlechts mit Heinrich V., im Jahre 1125,
hatten nicht wenige in dem Grafen Karl von Flandern den ge⸗
eignetsten Nachfolger Heinrichs erblickt!. Und wohl mochte sich
Ruͤdolf von Habsburg um das Jahr 1270 mit dem längst ver⸗
schiedenen Flandrergrafen? an Macht und Persönlichkeit zuversicht⸗
lich messen. Er gehörte immerhin zu den mächtigeren Herren im
Reich. Sein Haus, vielleicht mit den zähringischen Herzögen gleichen
Ursprungs aus dem alten Geschlechte der herzoglich elsässischen
Etichoniden, rühmte sich großer Ahnen schon aus dem 11. Jahr—
hunbert; ums Zahr 1027 war Wernher, ein Sproß des Ge—
Otto von Freising, 88. 20, 256.
eS. Band III S. 313.