Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Königtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 375 
zu einem allgemeinen, bald das ganze centrale Deutschland durch— 
tobenden Kriege der Fürsten und Städte gegeneinander. 
Bald zeigte sich dabei, daß die Fürsten den Städten überlegen 
waren, nicht an Mitteln, wohl aber an sicherem Zugreifen und 
wohl entwickelter Thatkraft. Die Städte kamen sich gegen— 
seitig nur wenig zu Hilfe; ihre Angriffe auf adlige und fürstliche 
Burgen mißlangen vielfach; schließlich wurden sie am 28. August 
bei Döffingen, am 6. November bei Worms empfindlich ge⸗ 
schlagen. 
Es war das unerwartet rasche Ende des großen Kampfes, der 
so lange gedroht hatte. Schneller, als man irgend vermutet hätte, 
ergaben sich die Städte in das Los der Besiegten. Es war 
zugleich der Entscheid über die Frage, ob in der deutschen Ent— 
wicklung das republikanische Element eine wichtigere Rolle zu 
spielen berufen sei. Sie wurde glatt verneint, wenngleich die 
Rivalitäten, ja die Kämpfe zwischen Städten und Fürsten 
mindestens noch das ganze 15. Jahrhundert angefüllt und 
seine erste Hälfte sogar noch bis zu einem gewissen Grade be— 
herrscht haben. 
König Wenzel aber hatte sich, sobald er den Lauf der 
Dinge sah, von den Städten zurückgezogen, um von neuem den 
Versuch zu machen, eine Stellung über den Parteien einzu⸗ 
nehmen. Freilich ist ihm seine bürgerliche Parteinahme von 
den Fürsten niemals vergessen worden. 
Zum Frühjahr 18389 berief er einen Reichstag nach Eger. 
Hier wurden die Folgerungen aus den Vorgängen des Jahres 
1388 gezogen. Neben einer Fülle von Einzelverhandlungen, in 
denen der Friedenszustand zwischen den vielen Kriegführenden wieder 
hergestellt ward, wurde das Verbot des Pfahlbürgertums er⸗ 
neuert und der allgemeine Grundsatz ausgesprochen, daß alle 
Einungen aufhören sollten: es war das Ende der städtischen 
Herrlichkeit. Über die Menge der nunmehr unverbunden neben⸗ 
einanderstehenden Reichsstände aber wurde ein allgemeiner Land— 
frieden gespannt von ausgesprochen föderativem Charakter. Das 
Reich sollte in Landfriedensbezirke geteilt werden; für die 
oberste Wahrung der Ruhe sollte ein Neuner-Kollegium sorgen,
	        
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