376 J Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
zusammengesetzt aus vier Vertretern der Fürsten und vier Ver—
tretern der Städte, unter dem Vorsitz des Königs.
Der Landfriede ist in dieser Form freilich nicht zur Aus⸗
führung gelangt; es wäre eine Verschiebung der Verfassung zu
Ungunsten der monarchischen Gewalt gewesen, wie sie auch nach
den unbesorgten Jahren Karls IV. und den bösen Tagen
Wenzels noch nicht möglich erschien. Erst um zwei bis drei
Generationen später, nach noch weiterem Verfall der könig⸗
lichen Gewalten, sind die Keime wahrhaft föderativer Ver—
fassungsbildung aufgegangen. Bezeichnend aber ist, daß sie
jetzt, in den Zeiten des regellosen, vom Königtum kaum
noch beeinflußten Kampfes der führenden sozialen Mächte,
zum erstenmale deutlich hervortraten. Indem Fürsten und
Städte, frei von den Fesseln einer sie gängelnden monarchischen
Gewalt, ihre Kräfte erprobten, strebten sie noch während des
Wettbewerbs untereinander doch schon gemeinsam nach der
höchsten Gewalt; und sie begriffen bereits, daß sie dieselbe nach
dem Falle des Königtums kaum anders als in föderativer
Einigkeit würden erreichen können. Über allem Streit des Tages
winkte damit für die Zukunft das Ideal eines neuen Staates,
in dessen Leitung die sozialen Gegensätze ihre Auslösung und
Versöhnung zu finden imstande sein würden.
Das Königtum freilich konnte für einen solchen Staat
kaum noch von Bedeutung sein. Und war es denn für den
Staat der Gegenwart noch eine wahrhaft wirksame Kraft?
IV.
Mit der Thronbesteigung Wenzels fiel zeitlich der Beginn
des großen kirchlichen Schismas fast zusammen. Am 27. März
1378 war Gregor XIJ. zu Rom gestorben; ihm folgte zunächst,
ein Italiener, wie es die Römer verlangt hatten, in tumul⸗
tuarischer Wahl Urban VI. Aber sein hochmütiger Eigensinn
und französische Einflüsterungen beschworen bald die Wahl eines
neuen Papstes herauf, des Kardinals Robert von Genf,
Clemens' VII.