Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

376 J Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel. 
zusammengesetzt aus vier Vertretern der Fürsten und vier Ver— 
tretern der Städte, unter dem Vorsitz des Königs. 
Der Landfriede ist in dieser Form freilich nicht zur Aus⸗ 
führung gelangt; es wäre eine Verschiebung der Verfassung zu 
Ungunsten der monarchischen Gewalt gewesen, wie sie auch nach 
den unbesorgten Jahren Karls IV. und den bösen Tagen 
Wenzels noch nicht möglich erschien. Erst um zwei bis drei 
Generationen später, nach noch weiterem Verfall der könig⸗ 
lichen Gewalten, sind die Keime wahrhaft föderativer Ver— 
fassungsbildung aufgegangen. Bezeichnend aber ist, daß sie 
jetzt, in den Zeiten des regellosen, vom Königtum kaum 
noch beeinflußten Kampfes der führenden sozialen Mächte, 
zum erstenmale deutlich hervortraten. Indem Fürsten und 
Städte, frei von den Fesseln einer sie gängelnden monarchischen 
Gewalt, ihre Kräfte erprobten, strebten sie noch während des 
Wettbewerbs untereinander doch schon gemeinsam nach der 
höchsten Gewalt; und sie begriffen bereits, daß sie dieselbe nach 
dem Falle des Königtums kaum anders als in föderativer 
Einigkeit würden erreichen können. Über allem Streit des Tages 
winkte damit für die Zukunft das Ideal eines neuen Staates, 
in dessen Leitung die sozialen Gegensätze ihre Auslösung und 
Versöhnung zu finden imstande sein würden. 
Das Königtum freilich konnte für einen solchen Staat 
kaum noch von Bedeutung sein. Und war es denn für den 
Staat der Gegenwart noch eine wahrhaft wirksame Kraft? 
IV. 
Mit der Thronbesteigung Wenzels fiel zeitlich der Beginn 
des großen kirchlichen Schismas fast zusammen. Am 27. März 
1378 war Gregor XIJ. zu Rom gestorben; ihm folgte zunächst, 
ein Italiener, wie es die Römer verlangt hatten, in tumul⸗ 
tuarischer Wahl Urban VI. Aber sein hochmütiger Eigensinn 
und französische Einflüsterungen beschworen bald die Wahl eines 
neuen Papstes herauf, des Kardinals Robert von Genf, 
Clemens' VII.
	        
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