354 III. Buch. Die Vertheilung der Güter.
dasselbe beschafft, hat also mit vollstem Rechte Antheil am Ertrag des Pro-
ductionsergebniffes. Das ist eine Forderung der Gerechtigkeit \
Nun ist es aber nicht sicher, ob den Arbeitenden nach Abzug des S'
rechten Lohnes (wovon weiter unten in diesem Kapitel die Rede sein nur
von der ihnen durch die Kapitalisten ermöglichten Thätigkeit und deren j'
gekniffen noch ein weiterer Vortheil zufallen soll, und so ist denn die t.N '
schädigung für die Mühe des Arbeiters im Verhältniß zu der Belohnung,
welche dem Kapitalisten für seine Dienste zu theil wird, oftmals unoerhältķ
mäßig gering, was dann zur Folge hat. daß die Berechtigung einer sol«
Belohnung, so unbestreitbar dieselbe auch ist, in den Augen der Armen «
überhaupt der sogen, kleinen Leute vielfach fraglich erscheint oder von f
selben gänzlich in Abrede gestellt wird.
dj Endlich wird die Berechtigung des Reichthums auch daraus ş »
leitet, daß die Hähern Klaffen, welche die Geistesarbeit zu verrichten und ^
Mühen der Leitung der Production zu tragen haben, deshalb Anspruch fl
eine entsprechend große Entschädigung besitzen. Das ist ganz richtig. ^
kann dies Argument selbstverständlich nur den Unternehmergewinn und
hohen Bezüge gewisser Gelehrten, Aerzte u. s. w. rechtfertigen. Auch wc^
unläugbar viele sehr hohe Gewinne dieser Art mittelst verhältnißmäßig 5 te 1^ e
geringer geistiger Anstrengung gemacht, während so manche sehr bcbfU ^
Leistungen geistiger Arbeit nur einen erbärmlich geringen Nutzen abwers
es kann also nicht in Erstaunen setzen, wenn auch dieses Argument zu u
des Reichthums auf die unklar denkenden Massen der Bevölkerung uur
ringen Eindruck macht.
Wenn aber der Reichthum nichtsdestoweniger etwas ganz Gerechtst
ist, so bestehen doch für die im Besitze desselben Befindlichen Schranken ^
Verantwortlichkeiten, die in dem Grade wachsen, als die Betreffenden # , f;
werden. Was ein jeder in dieser Hinsicht zu leisten hat, hängt von c ^
welligen Verhältnissen eines bestimmten Landes ab. Hier haben nur ^
einen allgemeinen Umriß der Pflichten zu entwerfen, welche den Reichen
Wohlhabenden aller civilisirten Völker obliegen. Auf diese Weise ery ^
wir einen Maßstab, nach dem die verschiedenen Gestaltungen, welche
Ziehungen zwischen reich und arm im Laufe der geschichtlichen Entw»
angenommen haben, sich beurtheilen lassen.
Zunächst besteht für die Unternehmer und die Dienstgeber die 1 ^
Verpflichtung, ihren Arbeitern innerhalb der Grenzen der Möglichkeit *0
ständigen Unterhalt zu gewähren, so daß sich diese eine ihrer Lebens!
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1 Siehe Rau a. a. O. I. Bd., 1. Abth., S. 80—81. 332, und überha
Ausführungen der nicht socialistischen Schriftsteller über Kapital und Zins.