28 Elftes Buch. Erstes Kapitel.
Wahlrecht ausgestattet gedachtes Wahlkollegium tritt hervor,
und seine Zusammensetzung entspricht im wesentlichen der
Theorie des Sachsenspiegels.
Und was im Jahre 1257 noch nicht nach allen Seiten und
vollkommen feststeht, das ergiebt sich nun bei der Wahl Rudolfs
als unumstößlich. Jetzt wählen nur noch die Kurfürsten; jede
andere Beteiligung ist beseitigt, und wenn noch an Stelle des
Rudolf feindlichen Otokars von Böhmen! Bayern zur Kur
zugelassen erscheint, so ist doch noch unter Rudolf im Jahre
1290 Böhmen endgiltig an die vom Sachsenspiegel ihm, wenn
auch unter Zweifeln, angewiesene Stelle gelangt.
Eine der wichtigsten Umwälzungen in der deutschen Ver—
fassung war damit vollzogen: aus der aristokratischen Schicht
der Fürsten hatte sich eine Oligarchie, eine Landesvertretung
der fürstlichen Gewalten gegenüber dem Könige erhoben. Un⸗
bewußt gleichsam war sie erstanden, von niemand eigentlich als
Ganzes gewollt oder gar in ihren einzelnen Teilen beabsichtigt.
So mußte sie wohl tiefen und elementaren Entwicklungs⸗
bedürfnissen der Zeit entsprechen. Geht man von der That—
sache aus, daß im 12. Jahrhundert, vor der Entstehung des
Kurfürstenkollegs, die Königswahlen vornehmlich von allen
Fürsten gethätigt wurden, so stellt sich die Entwicklung des
Kurfürstenkollegs alsbald als eine Einengung allzu weit grei—
fender Befugnisse der Fürsten auf einen kleineren Kreis, auf
die mächtigsten Mitglieder der fürstlichen Genossenschaft dar.
Es war zweifellos ein Fortschritt im nationalen Sinne: die
Gefahr vieler Köpfe vieler Sinne ist bei den Wahlen seitdem
vermieden worden, die AÄra der Doppelwahlen war fast so gut
wie völlig beendet. Und wichtig für die Nation nicht minder
war, daß in dem engen Kollegium die Kolonialgebiete sehr stark,
mit Böhmen, Brandenburg, ja teilweise auch Sachsen vertreten
Darüber, ob bei der Wahl Rudolfs Böhmen das Vorrecht förmlich
aberkannt ist oder nicht, läßt sich Sicherheit schwerlich gewinnen. Für die
Aberkennung sprechen sich hauptsächlich Zisterer, Gregor X. u. R. v. H.,
8. 22ff. und Redlich, Mitt. d. Inst. f. österr. Geschichtsforschung 10, 353 ff.
aus, dagegen Müller S. 21 ff. Redlich in seinem neuen Buche über
Rudolf von Habsburg S. 164f. geht nicht weiter auf die Frage ein.