Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

28 Elftes Buch. Erstes Kapitel. 
Wahlrecht ausgestattet gedachtes Wahlkollegium tritt hervor, 
und seine Zusammensetzung entspricht im wesentlichen der 
Theorie des Sachsenspiegels. 
Und was im Jahre 1257 noch nicht nach allen Seiten und 
vollkommen feststeht, das ergiebt sich nun bei der Wahl Rudolfs 
als unumstößlich. Jetzt wählen nur noch die Kurfürsten; jede 
andere Beteiligung ist beseitigt, und wenn noch an Stelle des 
Rudolf feindlichen Otokars von Böhmen! Bayern zur Kur 
zugelassen erscheint, so ist doch noch unter Rudolf im Jahre 
1290 Böhmen endgiltig an die vom Sachsenspiegel ihm, wenn 
auch unter Zweifeln, angewiesene Stelle gelangt. 
Eine der wichtigsten Umwälzungen in der deutschen Ver— 
fassung war damit vollzogen: aus der aristokratischen Schicht 
der Fürsten hatte sich eine Oligarchie, eine Landesvertretung 
der fürstlichen Gewalten gegenüber dem Könige erhoben. Un⸗ 
bewußt gleichsam war sie erstanden, von niemand eigentlich als 
Ganzes gewollt oder gar in ihren einzelnen Teilen beabsichtigt. 
So mußte sie wohl tiefen und elementaren Entwicklungs⸗ 
bedürfnissen der Zeit entsprechen. Geht man von der That— 
sache aus, daß im 12. Jahrhundert, vor der Entstehung des 
Kurfürstenkollegs, die Königswahlen vornehmlich von allen 
Fürsten gethätigt wurden, so stellt sich die Entwicklung des 
Kurfürstenkollegs alsbald als eine Einengung allzu weit grei— 
fender Befugnisse der Fürsten auf einen kleineren Kreis, auf 
die mächtigsten Mitglieder der fürstlichen Genossenschaft dar. 
Es war zweifellos ein Fortschritt im nationalen Sinne: die 
Gefahr vieler Köpfe vieler Sinne ist bei den Wahlen seitdem 
vermieden worden, die AÄra der Doppelwahlen war fast so gut 
wie völlig beendet. Und wichtig für die Nation nicht minder 
war, daß in dem engen Kollegium die Kolonialgebiete sehr stark, 
mit Böhmen, Brandenburg, ja teilweise auch Sachsen vertreten 
Darüber, ob bei der Wahl Rudolfs Böhmen das Vorrecht förmlich 
aberkannt ist oder nicht, läßt sich Sicherheit schwerlich gewinnen. Für die 
Aberkennung sprechen sich hauptsächlich Zisterer, Gregor X. u. R. v. H., 
8. 22ff. und Redlich, Mitt. d. Inst. f. österr. Geschichtsforschung 10, 353 ff. 
aus, dagegen Müller S. 21 ff. Redlich in seinem neuen Buche über 
Rudolf von Habsburg S. 164f. geht nicht weiter auf die Frage ein.
	        
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