Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Knin im Innern. 477
wenigstens in der Westhälfte der Ostsee noch erhalten bleiben?
War überhaupt der alte Bestand des hansischen Bundes mit
seinen livischen, gotischen, preußischen Anteilen noch denkbar?
Die Hanse hatte dem beginnenden Kampfe zwischen dem
Deutschorden und Polen unthätig zugesehen. Er befreite sie
von der drohenden Seeherrschaft des Ordens; zudem war sie
soeben in nordische Kämpfe verwickelt worden. In den nordischen
Reichen war der großen Königin Margaretha ihr Vetter, Erich
der Pommer, gefolgt. Unentrinnbar befangen in den Vor—⸗
urteilen, die seine kleinfürstliche Erziehung in Deutschland ihm
mitgegeben hatte, trachtete er während seiner langen Regierung
kaum nach etwas anderem, als nach der Wiedereroberung
Schleswigs, auf das Margaretha zu Gunsten des Holsteiner
Hauses verzichtet hatte. Es war eine politische Richtung, der
die wendischen Städte entgegentraten, freilich ohne die Hilfe
der livischen und preußischen Städte zu finden. So kam es zu
einem langwierigen Kampfe, der trotz der geringen Beliebtheit
Erichs in den skandinavischen Reichen und trotz des geringen
Verständnisses, das man dort dem spezifisch dänisch-deutschen
Kriege entgegenbrachte, dennoch zu Ungunsten der Hanse endete.
Zwar mußte Erich im Wordingborger Frieden des Jahres 1435
die alten Privilegien der Hanse in allen drei Reichen wieder be—
stätigen; aber die Union blieb erhalten, und dem Könige konnte
nicht verwehrt werden, nach dem Frieden auch weiterhin die
Engländer und Holländer durch den Sund zum Ostseehandel
zuzulassen, wie er das während des Kampfes mit Erfolg zur
Schwächung des hansischen Ostseeverkehrs gethan hatte. Inner—
halb der Hanse aber waren während des Kampfes zum ersten⸗
male die abweichenden Interessen der wendischen, preußischen
und livischen Städte bis zu vollster Uneinigkeit hervorgetreten;
schon im Jahre 1431 konnte man darum in Hansekreisen besorgen,
dat id darto Komen wolde, dat een islich sin egene beste
soken unde proven moste, darmede de erlike bund unser
hense welde geloset unde verstrowet werdens. Unter diesen
v. d. Ropp, Hanserecesse von 1431-1476 1, Ar. 11.