Wiederherstellung des nationalen Königtums. 33
vielmehr von dem innersten Bedürfnis seiner Seele, auch in
Deutschland wie überall Frieden zu stiften, versuchte er zunächst
zwischen Rudolf und Otokar zu vermitteln. Erst als Otokar
auf wiederholte Versuche in dieser Richtung gar nicht oder nur
zögernd einging, anerkannte — oder wie er sich ausdrückt —
nominierte der Papst König Rudolf (26. September 1274)1.
Für Rudolf war das das Signal zum Vorgehen gegen
Otokar. Auf einem Nürnberger Reichstag des Novembers
1274 begann er die Festsetzungen über die Rückforderung des
entfremdeten Reichsgutes auf die böhmische Frage anzuwenden.
Es wurde beschlossen, daß ein Reichsfürst, der das in seinen
Händen befindliche Reichsgut nicht binnen Jahr und Tag nach
der Krönung beim König als zu bestätigendes Lehen nachsucht,
dieses Gutes verlustig erklärt werden soll. Weigert er sich
dann der Rückgabe, so soll der König vor einem Fürstengericht
unter dem Vorsitz des Pfalzgrafen gegen ihn Klage einbringen.
Es waren offenbar auf Otokar gemünzte Bestimmungen, denn
Dtokar hatte die Belehnung nicht erbeten. Um gegen ihn vor—
zugehen unter dem Beistand oder wenigstens der Sympathie
der Fürsten, trug Rudolf kein Bedenken, den Pfalzgrafen und
den Umstand des pfalzgräflichen Gerichtes als Richter in seiner
Sache anzuerkennen. Und alsbald, Anfang des Jahres 1278,
machte er Otokar den Prozeß. Als eine wiederholte Vor—
ladung Otokars erfolglos blieb, wurden ihm seine Lehen ab—
zesprochen; da er sie nicht herausgab, blieb nur eine Losung:
der Krieg.
Rudolf hatte den Feldzug diplomatisch aufs trefflichste
vorbereitet. Der Bischof von Trient und der Patriarch von
Aquileja waren von Otokar beleidigt: Rudolf knüpfte mit
ihnen an. Den Grafen von Görz, der reichen Landschaft an
der Adria, war im Jahre 12853 der Besitz der Grafen von
Tirol zugefallen; jetzt regierte in Görz Graf Albert, in Tirol
sein Bruder Meinhard II. König Rudolf verlobte seinen Sohn
Albrecht mit Elisabeth, einer Tochter Meinhards; Meinhard
1Vgl. dazu Band III S. 292.
damprecht, Deutsche Geschichte. IV.