Wiederherstellung des nationalen Königtums. 37
einer militärischen Verfassung, die ihm jederzeit ein Heer von
2500 Mann aufzustellen gestattete, zu ziehen; auch bahnte er
ein Verhältnis zu Kärnten an, das schließlich zum Anfall des
Landes an sein Haus im Jahre 1335 geführt hat. So der
heimischen Dinge sicher, konnte Rudolf sich nach drei Jahren
in das Reich zurückbegeben, um von den Kurfürsten die Zu—
stimmung zur Übertragung des neuen Besitzes an sein Haus
zu erreichen. Sie ward gewährt, und auf dem reich besuchten
Fürstentag der Weihnachtstage des Jahres 1282 zu Augsburg
belehnte der König seine beiden Söhne Albrecht und Rudolf
gesamter Hand mit Steier und Österreich. Doch sollte zunächst
Albrecht allein in der Herrschaft folgen — für Rudolf nahm
der Vater in Aussficht, anderwärts ein Land zu erwerben.
Ein merkwürdiger Entschluß, der zeigt, wie sehr schon der
Gedanke des Hausmachterwerbs im Kopfe Rudolfs als erstes
Erfordernis seiner Gesamtpolitik Platz gegriffen hatte. Er—
wägungen der Reichspolitik wie der Sorge für sein Haus
mögen dafür gleich maßgebend gewesen sein. Bei der finan—
ziellen Ohnmacht des Reiches unterlag es keinem Zweifel, daß
ein König ohne starke fürstliche Gewalt nur der Schatten eines
Herrschers sein konnte. Schon die Staufer hatten das ge—
fühlt!. Wie viel mehr mußte sich Rudolf dieser Gedanke auf—
drängen. Er gehört ihm nicht persönlich an; seine Nachfolger
haben nach der gleichen Anschauung gehandelt. Nun hatte
Rudolf eine Macht erworben da, wo die großen und zukunft—
reichen Territorien des Reiches lagen, im Osten, auf kolonialem
Gebiete. Und gewiß war sein neuer Besitz der entwickeltste,
deutscheste des Koloniallandes. Lag er aber — so mögen wir
aus der Erfahrung weiterer geschichtlicher Jahrhunderte urteilen
— für das Reich nicht doch noch zu sehr an den Grenzen? Die
Staufer haben zunächst in Burgund, dann in Oberitalien,
schließlich in Sizilien eine Hausmacht zu begründen gesucht
oder begründet. In den Bestrebungen dieser Art und ihrer
Erfüllung haben sie sich dem Reiche entfremdet. Die Luxem—
mVal. Band III S. 127, 258, 254.