Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Wiederherstellung des nationalen Königtums. 37 
einer militärischen Verfassung, die ihm jederzeit ein Heer von 
2500 Mann aufzustellen gestattete, zu ziehen; auch bahnte er 
ein Verhältnis zu Kärnten an, das schließlich zum Anfall des 
Landes an sein Haus im Jahre 1335 geführt hat. So der 
heimischen Dinge sicher, konnte Rudolf sich nach drei Jahren 
in das Reich zurückbegeben, um von den Kurfürsten die Zu— 
stimmung zur Übertragung des neuen Besitzes an sein Haus 
zu erreichen. Sie ward gewährt, und auf dem reich besuchten 
Fürstentag der Weihnachtstage des Jahres 1282 zu Augsburg 
belehnte der König seine beiden Söhne Albrecht und Rudolf 
gesamter Hand mit Steier und Österreich. Doch sollte zunächst 
Albrecht allein in der Herrschaft folgen — für Rudolf nahm 
der Vater in Aussficht, anderwärts ein Land zu erwerben. 
Ein merkwürdiger Entschluß, der zeigt, wie sehr schon der 
Gedanke des Hausmachterwerbs im Kopfe Rudolfs als erstes 
Erfordernis seiner Gesamtpolitik Platz gegriffen hatte. Er— 
wägungen der Reichspolitik wie der Sorge für sein Haus 
mögen dafür gleich maßgebend gewesen sein. Bei der finan— 
ziellen Ohnmacht des Reiches unterlag es keinem Zweifel, daß 
ein König ohne starke fürstliche Gewalt nur der Schatten eines 
Herrschers sein konnte. Schon die Staufer hatten das ge— 
fühlt!. Wie viel mehr mußte sich Rudolf dieser Gedanke auf— 
drängen. Er gehört ihm nicht persönlich an; seine Nachfolger 
haben nach der gleichen Anschauung gehandelt. Nun hatte 
Rudolf eine Macht erworben da, wo die großen und zukunft— 
reichen Territorien des Reiches lagen, im Osten, auf kolonialem 
Gebiete. Und gewiß war sein neuer Besitz der entwickeltste, 
deutscheste des Koloniallandes. Lag er aber — so mögen wir 
aus der Erfahrung weiterer geschichtlicher Jahrhunderte urteilen 
— für das Reich nicht doch noch zu sehr an den Grenzen? Die 
Staufer haben zunächst in Burgund, dann in Oberitalien, 
schließlich in Sizilien eine Hausmacht zu begründen gesucht 
oder begründet. In den Bestrebungen dieser Art und ihrer 
Erfüllung haben sie sich dem Reiche entfremdet. Die Luxem— 
mVal. Band III S. 127, 258, 254.
	        
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