Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Wiederherstellung des nationalen Üönigtums. 39 
würde, waren sie doch stets gescheitert. Wiederholt, ja fast 
dauernd war Rudolf auch auf mehr lokale Erweiterungen seiner 
Herrschaft an der burgundischen Grenze ausgegangen. Jetzt 
schlug er ein mittleres Verfahren ein: er wollte Teile des 
nördlichen Burgunds als Ganzes zu erwerben suchen. Zu diesem 
Zwecke vermählte er sich, sechsundsechzigiährig, im Jahre 1284 
mit der munteren und hübschen Schwester des verstorbenen 
Herzogs Robert von Burgund; zur Zeit der Vermählung in 
Remiremont war sie etwa vierzehn Jahre alt. Es war ein 
Schritt, der auch schon den Zeitgenossen merkwürdig erschien; 
im Volke hieß es, der König sei auf seine hohen Tage melan— 
cholisch geworden und habe aus davidischen Gründen ge— 
heiratet. Für Rudolf bedeutete auch dieser Schritt nur die 
Fortsetzung einer längst geübten Heiratspolitik. Und wer wollte 
dieser in einem Zeitalter die Berechtigung absprechen, da die 
erst im Zusammenschuß befindlichen Territorien nichts waren 
denn ein Zubehör herrschender Häuser? 
In diesem Falle indes erreichte Rudolf seinen Zweck nicht. 
Hindernd trat ihm die Macht des kräftigen Grafen Peter von 
Savoyen entgegen, der gegen Burgund verwandten Zielen nach⸗ 
ging, und schon vor den Grenzen Burgunds erhoben sich die 
Städte der schweizerischen Hochebene, Bern, Freiburg u. a., 
eben damals zu drohender Selbständigkeit. Vor allem aber 
kam Frankreich hemmend dazwischen. Der junge Philipp, seit 
1285 König, schön und kalt, ein Meister diplomatischer Künste, 
gewann die burgundischen Herrscher für sich und ging auf der 
ganzen französisch-deutschen Grenzlinie angriffsweise vor: er 
machte Versuche, die Schirmherrschaft über Verdun zu erhalten; 
er vermittelte in den großen Kämpfen, welche wegen des Be— 
sitzes des Herzogtums Limburg den Niederrhein bewegten und 
ihren Höhepunkt in der viel besungenen Schlacht von Worringen 
(1288) fanden: er zwang Rudolf schließlich, auf den Erwerb 
Burgunds zu verzichten, trotz einiger Erfolge im Lande, ja trotz 
der Errichtung eines arelatensischen Landfriedens aus königlicher 
Machtvollkommenheit (im J. 1291).
	        
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