Wiederherstellung des nationalen Königtums. 57
daß er das Königtum als in seinem Hause gleichsam erblich
betrachtete.
Die geistlichen Königsmacher am Rhein begannen ob
dieser Anschauung zu murren, um so mehr, als der König
gleichzeitig in seiner franzosenfreundlichen Politik, die ihren
Sonderinteressen schädlich war, beharrte.
Albrecht aber, längst erbittert über ein Verhalten, dessen
verhängnisvollen Einfluß auf die Reichsangelegenheiten er schon
von den Zeiten seines Vaters her kannte, war entschlossen, die
Erzbischöfe ein für allemal zu demütigen. Und er fand den
Punkt, in dem sie von Reichs wegen gemeinsam zu fassen waren.
Wir wissen, daß seit mehreren Generationen Zollpolitik
und Zollerhebung innerhalb des Reiches im wesentlichen in die
Hände der Fürsten gelangt waren!. Die rheinischen Kurfürsten
hatten diesen Zustand benutzt, um am Rhein die Zollstätten in
ausgedehntem Maße zu vermehren und deren Zollsätze zu
erhöhen, und sie waren dabei noch über ihr begründetes Recht
hinausgegangen. Namentlich hatten sie den Mittellauf des
Stromes von Bingen bis Koblenz, die Strecke, wo es dem
Handel fast unmöglich war, den Handelsweg des Rheinbettes
auf Seitenstraßen über das Gebirge zu umgehen, mit fast
unglaublichen Zollerhebungen überlastet?:. Und an diesen
Plackereien waren mit Ausnahme der Zollstätte Kaub, die dem
bis zum letzten Augenblicke König Adolf getreuen Kurfürsten
von der Pfalz gehörte, nur die Verwaltungen der rheinischen
Erzbischöfe beteiligt.
Nun hatte schon König Rudolf auf dem Würzburger
Reichstage des Jahres 1287 alle Zölle, die seit 1245 unrecht⸗
mäßig errichtet oder erhöht worden waren, auf Grund des
Revindikationsgesetzes als abgeschafft erklärt. Es war ohne
Erfolg geschehen. Jetzt nahm Albrecht diese Bestrebungen
1 S. Band IIS. 114, 268, 206 f.
ↄ2 Im Jahre 18358 betrug die Zollbelastung zwischen Bingen und
Koblenz einschließlich 66,72 00 des verzollten Wertes: val. Lamprecht,
Wirtschaftsleben II. 307.