Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Elftes Buch. Zweites Kapitel. 
schatten werden, so ist sie auch Herrscherin über Ketzer und 
Heiden, und ihrem Haupte, dem Papste, muß jeder sich unter— 
werfen, der seiner Seele Heil bedenkt. Schon bei dem h. Thomas 
von Aquino, diesem Vollender des zugleich theologischen und 
uuristischen Systems der mittelalterlichen Kirche, findet sich der 
Satz: Ostenditur eétiam, quod subesse Romano pontifici sit 
Je ecessitate salutist, Und was Thomas im stillen schrieb, 
das verküundete Papst Bonifaz VIII. in der Bulle Unam sanctam 
bom 18. November 1802, jener großen Kodifikation äußerster 
—E cathedra: subesse Ro- 
nano pontifici omni humanae creaturae declaramus, dicimus, 
definimus et pronuntiamus omnino esse de necessitate 
zalutis. Und er fügte hinzu: beide Schwerter, das geistliche 
wie das weltliche, gehören zum Amtsbereiche der Kirche, und 
die geistliche Gewalt hat unter Umständen die weltliche ein— 
zusetzen und zu richten. Waren höhere Ansprüche noch denk— 
har? Und doch haben Theoretiker der päpstlichen Allgewalt 
aus der Zeit des letzten großen Kampfes zwischen Imperium 
und Sacerdotium, ein Augustinus Triumphus (F 1828) und 
Alvarus Pelagius (f 1382), sich, allerdings vom Eifer der 
Polemik fortgerissen, zu noch maßloseren und geschmacklosen 
UÜbertreibungen verstiegen. 
So war auf kirchlichem Gebiete kein Zweifel: das mittel— 
alterliche religiöse System war vollendet, die Kirchenverfassung 
war ausgebaut und durchdacht bis in ihre äußersten Konse— 
quenzen: der Papst war die Kirche. Aber hätte nun diesem 
hinreißenden Bilde nicht eigentlich die thatsächliche Weltherrschaft 
bes Papstes entsprechen müssen? Hier aber war, und zwar 
gerade mit dem Siege der Päpste über die weltliche Universal— 
gewalt der Staufer, jenes so oft verfluchten Otterngezüchts, 
eine Wendung eigener Art eingetreten. 
Wir wissen, daß die Päpste Urban IV. und Clemens IV. 
1261 1268), beides Franzosen, sich im letzten Kampfe gegen 
1Opusc. c. érr. Graec. fol. 9; vgl. Harnack, De — 
396 Anm. 1. ; vgl. Harnach, Dogmengesch. 3
	        
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