Object: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Königtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 353 
Die einzige Gewalt, die hier überragend noch in den immer 
schärfer entwickelten sozialen Zwist hätte eingreifen können, 
war die des Königs. Aber wir wissen: sie lag in der Hand 
Karls IV. und fand darum nicht diejenige Anwendung, die 
den Pflichten des deutschen Königtums entsprochen hätte. 
Karl hatte sich in der goldenen Bulle mit dem Reiche abge— 
funden nach seinem Grundsatze: praeterita reformare, prae- 
sentia bene disponere. Darüber hinaus zu gehen, in ener⸗ 
gischer Thätigkeit zur künftigen Stärkung des Königtums in die 
Verhältnisse einzugreifen, war nicht seine Absicht. Gewiß ist 
er auch nach dem Jahre 18356 noch viel im Reiche umhergereist 
und hat mit Fürsten und Städten verhandelt; indes die Mo— 
tive dafür waren fast ausnahmslos solche der luxemburgischen 
Hausmachtspolitik, nicht solche der Fürsorge für das Reich. 
Nichts bezeichnender, als daß unter Karl, dem guten Verwalter, 
die Reichsverwaltung mit der böhmischen Centrallandesver— 
waltung verschmolzen ward; das Reich galt Karl als eine Art 
Annex seines dechischen Eigens. 
Denn zu Hause war der Kaiser in Böhmen. Böhmen galt 
ihm als die Grundlage, als der Drehpunkt einer großen luxem— 
burgischen Politik, die ihre Blicke bis zur Ostsee und zu den 
Alpen zu lenken und Polen und Ungarn in ihren Bereich zu 
ziehen habe. Für ein großes Reich wenigstens des östlichen 
Mitteleuropas sollte es einst das Centrum abgeben, und Prag 
sollte die Hauptstadt dieses Reiches sein. Darum schuf Karl 
für die Stadt einen Bebauungsplan, dessen Linien noch heute 
nicht ausgefüllt sind, darum machte er ihren Bischofssitz zu dem 
eines Erzbischofs und begründete in ihr das Kloster Emaus 
als Ausgangspunkt einer slawischen Mission, darum errichtete 
er in ihr eine Universität mit einer bayrischen, sächsischen, 
böhmischen und polnischen Nation: alles, was nach geistigem 
Fortschritt strebte in der Paris und Westeuropa abgewandten 
Seite der Welt, sollte hierher zusammenströmen. 
Und einheitlich gegliedert und straff verwaltet sollte das 
Cechenreich diese Hauptstadt umgeben. Karl, der ein Freund 
schriftlicher Verwaltung und römischen Rechtes war, legte den 
Lamprecht. Deutsche Geschichte. IV. 28
	        
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