Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 1)

Drittes Kapitel. 
Entwicklung der individualistischen Gesellschaft. 
1. 
Die soziale und wirtschaftliche Entwicklung, deren Verlauf 
im vorigen Kapitel geschildert worden ist, beruhte teilweis auch 
auf einer politischen Basis, deren Grundsteine schon im 12. 
und 13. Jahrhundert gelegt worden waren. Von dieser Zeit 
ab gehen die großen Mächte des Mittelalters, Kaisertum und 
Kirche, sei es in Ohnmacht, sei es in Übermacht, ihrem Verfall 
entgegen; sie verlieren ihren alten einheitlichen Charakter. An 
ihrer Stelle erwächst die bunte Welt der Territorien und 
Städte, beginnt die landeskirchliche Scheidung nach Nationen, 
ja in Deutschland teilweise sogar nach einzelnen Ländern. 
Dieser Verlauf war eine der Vorbedingungen für die soziale 
Entwicklung des 15. Jahrhunderts. 
Er beeinflußte aber zugleich auch unmittelbar die geistige 
Entwicklung. An die Stelle der Autorität und Einheit traten 
auf politischem Gebiete Vielheit und Individualität; es konnte 
nicht ausbleiben, daß diese Wandlung sich auch allgemein geistig 
fühlbar machte. Das um so mehr, als seit dem 14. Jahr— 
hundert der verfassungsmäßige Anteil an der Ausübung 
der öffentlichen Gewalten auf eine ganze Anzahl von Personen 
übertragen ward: es ist die Zeit wachsenden Einflusses der
	        
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