Drittes Kapitel.
Entwicklung der individualistischen Gesellschaft.
1.
Die soziale und wirtschaftliche Entwicklung, deren Verlauf
im vorigen Kapitel geschildert worden ist, beruhte teilweis auch
auf einer politischen Basis, deren Grundsteine schon im 12.
und 13. Jahrhundert gelegt worden waren. Von dieser Zeit
ab gehen die großen Mächte des Mittelalters, Kaisertum und
Kirche, sei es in Ohnmacht, sei es in Übermacht, ihrem Verfall
entgegen; sie verlieren ihren alten einheitlichen Charakter. An
ihrer Stelle erwächst die bunte Welt der Territorien und
Städte, beginnt die landeskirchliche Scheidung nach Nationen,
ja in Deutschland teilweise sogar nach einzelnen Ländern.
Dieser Verlauf war eine der Vorbedingungen für die soziale
Entwicklung des 15. Jahrhunderts.
Er beeinflußte aber zugleich auch unmittelbar die geistige
Entwicklung. An die Stelle der Autorität und Einheit traten
auf politischem Gebiete Vielheit und Individualität; es konnte
nicht ausbleiben, daß diese Wandlung sich auch allgemein geistig
fühlbar machte. Das um so mehr, als seit dem 14. Jahr—
hundert der verfassungsmäßige Anteil an der Ausübung
der öffentlichen Gewalten auf eine ganze Anzahl von Personen
übertragen ward: es ist die Zeit wachsenden Einflusses der