Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 1)

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Vierzehntes Buch. Erstes Kapitel. 
monarchischer und föderalistischer Interessen an; und Matrikular— 
umlage und Matrikularkontingentierung haben dann jahrhunderte— 
lang in ihrer Grundanordnung nach der Anlage des Jahres 1507 
zegolten. Aber freilich: mit diesen Einrichtungen war auch 
erschöpft, was unter Maxens Regierung dauernd aus der 
gärenden Reformbewegung von mehr als zwei Jahrzehnten 
— — 
zu Köln beschlossene Kreiseinteilung, die endlich die Begrün— 
dung einer wirklichen Vollziehungsgewalt im Reiche vorbereiten 
sollte, blieb bei Lebzeiten Maxens auf dem Papier und ist erst 
neun Jahre später durchgeführt worden. 
Was war nun erreicht? Die schließlich sehr geringfügigen 
Errungenschaften hatten im wesentlichen ständischen Charakter, 
so vor allem das Reichskammergericht. Alle Versuche, die 
monarchische Gewalt zu stärken, sei es durch Begründung aus— 
reichender Reichsfinanzen, sei es durch Errichtung der Anfänge 
eines Reichsverwaltungskörpers, waren gescheitert: das Äußerste, 
was König Max hatte durchsetzen können, bestand darin, daß 
der alte, halb chaotische Zustand der königlichen Rechte erhalten 
blieb. Das letzte Jahrzehnt der Regierung Maxens aber hat 
über diese Lage nicht hinausgeführt. Es ist eine Zeit fort— 
währenden Hin- und Herschwankens der königlichen Gewalt auf 
der mit dem Jahre 1507 mühsam erreichten Höhe und eines 
schließlichen, tiefen Sturzes. 
IV. 
Im Januar 1506 war Philipp der Schöne, der Sohn 
Marximilians, nach Castilien gezogen, um das Königreich als 
Erbe seiner Gemahlin Juana in Besitz zu nehmen. Es war 
der Augenblick, da der Stern des Hauses Habsburg über Europa 
aufzuleuchten begann; naturgemäß fühlte auch König Max sich 
zu großen Thaten angeregt. Da mußte es sich vor allem um 
die Kaiserkrone handeln und um die Herrschaft über Italien. 
Dementsprechend begehrte und erhielt der König vom 
sonstanzer Reichstag des Jahres 1507 eine Beihilfe zur Rom—
	        
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