Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 2)

Naturalwirtschaftliche Reaktion, Reich und Territorien im 16. Jahrh. 469 
hundert vornehmlich bäuerlich-proletarisch gewesen; wurde sie 
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als den städtischen Gewalten der Nation zu. Die Reformation 
endlich fand wohl in den großen Städten besonders treuen An— 
hang, aber Luther war der Unterthan eines Fürsten, und Fürsten 
allein wußten die nationalen und internationalen Verbindungen 
herzustellen, deren Bestand die Reformation gerettet hat, seitdem 
hre Durchführung ein politisches Problem geworden war. 
Nun waren freilich nicht alle Fürsten Protestanten, so wenig 
wie die Reformation in allen Großstädten Eingang gefunden 
hatte. Aber indem Kaiser Karl V. in dem letzten Jahrzehnt 
seiner Regierung die Absicht, den neuen Glauben zu unterdrücken, 
mit dem Plane einer mehr absolutistischen Monarchie, einer 
Unterdrückung folglich auch der fürstlichen Libertät verquickt 
hatte, waren dem Handeln der protestantischen Fürsten auch die 
Sympathien der katholischen Vettern nicht vorenthalten ge— 
blieben. Man war zu einem ziemlich weitgehenden allgemein— 
fürstlichen Einverständnis über die Notwendigkeit eines Kampfes 
gegen jeden kaiserlichen Absolutismus gleichviel welchen Be— 
kenntnisses gelangt, und in dieser Form war die Errungenschaft 
der Reformation auch den katholischen Fürsten zu gute gekommen. 
Jetzt war nun dieser Kampf geführt worden, und er hatte 
mit der Abdankung Karls V. geendet. Nichts Unüberwindbares 
schien jetzt den sieben Kurfürsten und den etwa achtzig Fürsten 
des Reiches mehr entgegenzustehen, wenn nicht ihre Uneinigkeit; 
föderativ erschien, ging man gemeinsam vor, die Zukunft. 
Ist es trotzdem, bei den bestehenden konfessionellen Gegensätzen 
wie infolge der Ungleichheit des Machtbereiches der einzelnen 
Fürsten — das Kurfürstentum Brandenburg umfaßte 700, das 
Stift Worms 83 Geviertmeilen — zu einer so glatten Lösung 
der Verfassungsfrage nicht gekommen, so war doch so viel klar, 
daß die Wirksamkeit der Reichsgewalt von nun ab noch weit 
zeringer bemessen sein würde, als bisher. 
In der That fallen, vom Standpunkte der letzten Zeiten 
des alten Reiches bemessen, die spätesten großen Lebensäußerungen 
der Reichsgesetzgebung und Reichsverwaltung in die erste Hälfte
	        
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