Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 2)

490 Sechzehntes Buch. Erstes Kapitel. 
Und indem seine befreienden Wirkungen auf die politische 
Struktur des Gesamtkörpers der Nation wegfielen, wußten 
sich die Territorien mehr, als man um die Wende des 15. 
Jahrhunderts je hätte vermuten können, zu eignen Wirt— 
schaftskörpern auszubilden. Sie behielten jetzt ihr altes, 
den interterritorialen Verkehr vielfach unterbindendes Zoll— 
system und dessen hohe Tarife; ja sie begannen es hier und 
da zu einem wirklichen Schutzzollsystem umzubilden, so daß der 
alten, regellos verknöcherten Zollpolitik des Mittelalters da, 
wo sie ohne weitere Entwicklung fortdauerte, sogar noch der 
Ehrenname des liberum commercium zu teil werden konnte. 
Namentlich das Haus Habsburg ist auf diese Weise schon in der 
zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zum vollendeteren wirtschaft— 
lichen Abschluß seiner Lande fortgeschritten. Konnte es unter diesen 
Umständen wunder nehmen, wenn nunmehr die wirtschaftliche 
Entwicklung sogar von der religiösen Bewegung geschädigt 
ward? Indem der Grundsatz cuius regio eéius reéligio in 
katholischen Territorien vornehmlich gegen die protestantischen 
Stadtbürger angewandt wurde, kam es, namentlich in Bayern 
und OÖsterreich, zur Vertreibung der Kaufleute und Hand— 
werker: bis auf die einzelnen Personen herab griffen die 
Landesgewalten in den freieren wirtschaftlichen Fortschritt ein. 
So begreift es sich, wenn gegenüber der städtischen Blüte 
und dem Seehandel der früheren Generationen jetzt vor allem 
die Binnenländer hervortreten: Österreich, Pfalz, Sachsen ge— 
langen an die Führung der deutschen Geschicke. Und gleich— 
zeitig, schon um 1550, ertönen die Klagen über Verarmung in 
den Städten, über Verfall der Kaufmannschaft und über Ver— 
zdung der Landstraßen. Fremde Importhändler ziehen ein 
in Augsburg und Wien, in Nürnberg und Leipzig; das groß— 
städtische Transportgewerbe krampft sich in enge Genossen— 
schaften nach dem Vorbilde der verknöcherten Zünfte zusammen; 
die städtische Rechtsentwicklung büßt den geldwirtschaftlichen 
Zug des 15. Jahrhunderts teilweis ein, und auch in den 
Territorien bemerkt man den Rückgang der Hantierungen trotz 
zuter Gelegenheit und schiffbarer Flüsse.
	        
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