Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 2)

492 Sechzehntes Buch. Erstes Kapitel. 
ein ungemein silberreiches Land gewesen und barg auch damals 
noch große Schätze — hatte dann den Goldgulden im Verkehr wieder 
fast verschwinden lassen: in Bayern kam seit den dreißiger Jahren 
des 16. Jahrhunderts für alle größeren Zahlungen die stehende 
Formel auf: so und so viel Gulden (rheinisch) in Münß, 
d. h. in Silber!; und bereits im Jahre 1486 hatte der 
Herzog Sigmund von Tirol silberne Gulden prägen lassen, 
worauf die Grafen von Schlick zu Joachimsthal, seit 1520 mit 
Münzrecht ausgestattet, in der Prägung verwandter Münzen, 
der späteren Thaler, gefolgt waren?. 
Diese Bewegung zu gunsten des Silbers suchte nun die 
Reichsgesetzgebung noch einmal zur Einführung einer allge— 
meinen Münze zu benutzen. Im Jahre 1524 wurde zu 
Eßlingen eine Reichsmünzordnung auf Grund des Thaler— 
fußes beraten, freilich schließlich ohne Erfolg: es gelang 
nicht, zwischen den südwestdeutschen und Donaumünzen 
und dem rheinischen Gulden einen genügenden Ausgleich 
herzustellen. Auch eine weitere Beratung der Angelegen— 
heit im Jahre 1551 führte schließlich zu keinem Er— 
gebnis; erst die Reichsmünzordnung vom Jahre 1559 brachte, 
wenigstens auf dem Papiere, eine Verständigung. Von nun 
ab sollten im ganzen Reiche Münzen auf der Grundlage des 
Münzfußes der süddeutschen Währung geprägt werden; die 
Münzstätten sollten auf die Reichsstände beschränkt werden, 
die Silberbergwerke besäßen; und die Organe der Reichskreis— 
oerfassung sollten die Ausmünzung beaufsichtigen. 
Es war ein im ganzen gutes System, und man wußte 
es durch eine eingehende Probierordnung noch glücklich zu 
ergänzen. Aber freilich: „Alles will an der Exekution gelegen 
sein,“ schrieb Kurfürst August von Sachsen an den Kaiser — 
und hier kam es, soweit es sich um Einführung der vollen 
Maßregel handelte, zu geringen Erfolgen. Es half nichts, daß 
man die Sache zur Durchführung an die Kreise verwies; die 
Schmeller J S. 899. 
2 S. dazu oben S. 54.
	        
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