Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 2)

Niederländischer Aufstand; Gründung der nordniederl. Republik. 553 
Schon dies allein hätte im Laufe der Jahre die ganze Lage 
ändern müssen: wie konnten die im lebendigsten Treiben des 
Welthandels stehenden Provinzen vom stillen Escurial aus 
regiert werden? 
Der König freilich glaubte, es werde genügen, die alte 
Regierungsweise Karls aufrecht zu erhalten, um das Land zu 
beherrschen. Er blieb bei ihr, suchte sie höchstens, übrigens in 
allem Wohlwollen, weiter zu bilden. 
Anders aber sahen die Niederländer die Dinge. Der 
Krieg mit Frankreich hatte zwar zu den glänzenden Waffen— 
thaten des niederländischen Adels bei St. Quentin und 
Gravelingen, in denen Egmont der Held des Tages war, ge— 
führt, aber seine Folgen lasteten auf dem Lande. Zahlreiche 
Dörfer waren verwüstet, dazu brachte das Jahr 1557 Mißernte, 
Hungersnot und Pest; nach dreißig Jahren kaum glaubte man 
die Herstellung des alten blühenden Zustandes wieder erwarten 
zu dürfen. Und als schwerstes Überbleibsel der Kriegsnöte 
hatten sich fremde Truppen im Lande eingenistet: es schien, 
als sollten auf diese Art alte Drohungen Karls V. gegen die 
Selbständigkeit der Städte verwirklicht werden. Nun versprach 
zwar Philipp, das spanische Fußvolk wieder aus dem Lande 
zu ziehen, obgleich er es neben der berühmten einheimischen 
Kavallerie, den von niederländischen Adligen befehligten 
Ordonnanzbanden, zum Schutze gegen Frankreich für notwendig 
erklärte; aber trotz des am 30. Dezember 1559 ausgefertigten 
Abberufungpatents blieben die Völker dennoch bis zum 
10. Januar 1561 im Lande. 
Und wie sollten gar die Schädigungen im Landeshaushalt 
beseitigt werden, die jetzt neben der ewigen Finanznot der 
spanischen Herrscher der Krieg doppelt veranlaßt hatte! 8war 
die Niederländer hielten Spanien für äußerst ergiebig und 
—BDD—— 
materielle Forderungen stellen könne, indes er selbst wohl 
sorgenvoll und schlaflos ein Defizit von 9 Millionen Dukaten 
jährlich herausrechnete. Aber die niederländische Regierung 
mußte handeln. Obgleich der Handel infolge der Feind— 
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