Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

534 Einundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel. 
die sich duckten und nicht dem Gefühl geschichtlich vererbter 
Pflichten gehorchten. Daher verlor sich in den Ständen die 
Größe der Auffassung, von der die Opposition des 16. Jahr⸗ 
hunderts getragen gewesen war: Müdigkeit und Engherzigkeit 
harakterisierten ein neues Tun, das immer mehr durch den 
engsten Kreis eigener Interessen begrenzt wurde. 
Fristeten die Stände gleichwohl noch lange Zeit ein wenn 
auch ziemlich im Dunkel verlaufendes Leben, so war die Ur— 
sache hierfür mehr in landesfürstlichen Bedürfnissen, als im 
Drange eigener Daseinsfülle zu suchen. Es dauerte eine gewisse 
Zeit, ehe die fürstliche Verwaltung die ständische aufgesogen 
hatte, und die Fürsten bedurften der Stände zur Steuer— 
bewilligung. 
Zwar griffen sie auch hier schon im 17. Jahrhundert 
vielfach über die „Landesfreiheiten“ hinaus, indem sie von 
sich aus vor allem indirekte Steuern, in dringenden Fällen 
sogar direkte ausschrieben (so z. B. die Turkensteuer vom Jahre 
1682, eine allgemeine Vermögenssteuer für die Gesamtheit der 
Erblande nach für alle gleichen Erhebungsgrundsätzen). Aber 
im ganzen schoben sie doch noch den Kredit der Stände zwischen 
sich und die Länder. Freilich wurde ihnen dabei die jährliche 
Vereinbarung der Landesauflagen mit den Ständen auf die 
Dauer lästig, und so kam es unter den Kaisern Leopold J. und 
Karl VI., und zwar ziemlich genau seit Beginn des 18. Jahr⸗ 
hunderts, zu den sogenannten Rezessen, Vereinbarungen zwischen 
Fürst und Ständen, wonach die Jahresbewilligungen der 
Stände von vornherein für eine Reihe von Jahren festgestellt 
wurden. 
Mit dieser Abschwächung, ja dem Schlußverlaufe nach 
faft Zerstörung des Steuerbewilligungsrechtes war nun aber 
den Ständen das Herzstück ihrer Macht genommen. Denn 
was bedurften sie weiter einer starken Einwirkung auf das 
Land durch eine eigene ständische Verwaltung, wenn diese ihrer 
Hauptaufgabe, der Steuererhebung und Steuerverwaltung, 
entkleidet war? Und schon früher, im unmittelbaren Zusammen⸗ 
hange mit der Gegenreformation und dieser folgend, hatten die
	        
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