Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 2)

ODrotestantismus und Gegenreformation im Reiche. 681 
den habsburgischen Ländern allenthalben als Sieger. Und 
auch die Bedenken der weltlichen Politik schienen zerstreut. 
Der Türkenkrieg flaute ab; es waren für Osterreich außer⸗ 
ordentliche Vorteile, daß im Jahre 1597 Sigmund Bathory 
sein Fürstentum Siebenbürgen gegen einige schlesische Herr— 
schaften an Rudolf als König von Ungarn abgetreten hatte, 
daß den Türken ein kleinasiatischer Aufstand drohte, und daß 
sie im Jahre 1604 in erneuten Krieg mit Persien verwickelt 
wurden. 
Nach alledem erschien das Regiment Rudolfs glücklich; 
man konute denken, daß die daheim konzentrierte Kraft Habs— 
burgs sich auch der Ordnung der Verhältnisse im Reiche mit 
mehr Erfolg zuwenden werde: und in diesem Falle war die 
volle Rekatholisierung der Reichsverfassung und damit die 
Ausmerzung jedes protestantischen Einflusses gewiß, ohne daß 
den Korrespondierenden selbst nur der Versuch einer Sprengung 
der alten Formen gelungen wäre. 
Allein all die Erfolge Rudolfs aus den letzten Jahrzehnten 
des 16. Jahrhunderts erwiesen sich bald als trügerisch. In 
Wahrheit morschten er wie seine Regierung. 
Vor allem wurden die Verhältnisse im Herrscherhause selbst 
von Jahr zu Jahr unerträglicher. Ferdinand J. hatte den habs— 
burgischen Gesamtbesitz in Deutschland noch unter seine drei 
Söhne zu anständiger fürstlicher Ausstattung verteilen können. 
Aber nun war Maximilian II. als Inhaber des einen, wenn 
—XI Drittteile Vater von sechs Söhnen ge— 
worden! Unmöglich konnte er wieder teilen; es wäre der 
offenbare Ruin des Hauses gewesen. So mußten sich die 
nachgeborenen Söhne mit Statthalterposten, geistlicher Laufbahn 
und dergleichen begnügen: einziger Nachfolger im Besitze der 
Herrschaft wurde Rudolf, der Erstgeborene, nachdem er 1572 
in Ungarn, 1675 in Böhmen zum König gewählt worden war. 
Es war eine Regelung, die in den Herzen der Nachgeborenen 
leicht einen Stachel zurücklassen konnte. 
Ja wenn der älteste Bruder der Mann gewesen wäre, 
durch glänzende Herrschertugenden seine Bevorzugung zu recht⸗ 
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