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Union und Liga, dreißigjähriger Krieg, Westfälischer Friede. 698 
trag zwischen England, Frankreich und den Generalstaaten, 
dessen Seele wiederum Heinrich IV. war, mit der Spitze gegen 
Spanien und damit überhaupt gegen das Haus Habsburg. 
In der Zwischenzeit aber, am 25. März 1609, war der unglück— 
liche letzte Herzog von Jülich gestorben: die Jülicher Erbfolgefrage 
war eröffnet. Es war klar, daß in ihrem Austrag die gegne— 
rischen Kräfte wie in Deutschland, so in Westeuropa sich messen 
würden. 
Nun hatten inzwischen unter den protestantischen Bewerbern 
Brandenburg und Neuburg einen Vorsprung ihrer Ansprüche 
gewonnen; Neuburg namentlich, seitdem der Pfalzgraf Wolfgang 
Wilhelm, seit Oktober 1603 mündig, an den Regierungsgeschäften 
teilnahm. Ihnen zunächst stand daher jetzt der Kaiser, der 
das Land als erledigtes Lehen sequestrieren wollte, gegenüber. 
Beide Parteien suchten nun nach dem Ableben des Herzogs 
sich vor allem in den thatsächlichen Besitz der Länder zu bringen. 
In diesem Wettbewerb siegten zunächst Brandenburg und Neu— 
burg; und unter Vermittlung des Landgrafen Moritz von Hessen 
in dem Dortmunder Vertrage vom 10. Juni 1609 geeint, 
wußten sie unter Ausschluß gegenseitiger, sie lähmender Feind— 
seligkeiten die Territorien nicht bloß einzunehmen, sondern auch 
zur Zufriedenheit ihrer Bevölkerungen zu verwalten. Es waren 
Vorteile, die ihnen sofort auch das Wohlwollen der großen 
protestantischen und Habsburg feindlichen Mächte eintrugen; 
die Union wie Heinrich von Frankreich ordneten Gesandte nach 
Düsseldorf ab. 
Aber unterdessen hatte auch der Kaiser zu handeln be— 
gonnen. Er hatte alle Erbanwärter vor seinen Reichshofrat 
als das zuständige Gericht geladen. Er hatte Kommissarien ab— 
gesandt, um die Lande unter Sequester zu nehmen. Und als 
diese wenig Erfolg hatten, hatte er über sie hinweg den Erz— 
herzog Leopold mit ganzer Vollmacht abgehen lassen, und diesem 
war es gelungen, sich am 23. Juli 1609 in den Besitz der 
Festung Jülich zu bringen. 
Damit stand jetzt in den jülichschen Landen Gewalt gegen Ge—
	        
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