Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

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Siebzehntes Buch. Erstes Kapitel. 
die der Sekten auf 650 000 Seelen gezählt. Und so begreift 
es sich, wenn schon Grotius aus der Tatsache, daß das Recht 
eines jeden in der Vernunft begründet sei, die Forderung ab⸗ 
leitete, daß dann aus religiösen Verhältnissen heraus, als auf 
welche die Vernunft keinen Einfluß besitze, Rechtsungleichheiten 
nicht gefolgert werden dürften. In der Tat hat die Republik 
schon früh die Gleichheit der Konfessionen wenigstens vor dem 
bürgerlichen Rechte gesichert. 
Allein es gibt eine intimere Freiheit als die rechtliche: 
die Freiheit des Gewissens. Auch sie war in den Niederlanden, 
trotz allem, nach dem klassischen Zeugnis Spinozas, wenigstens 
mehr wie irgendwo sonst vorhanden. Gewiß ist auch diese 
Gedankenfreiheit nach der Auffassung Spinozas selbst noch eine 
in unserem Sinne begrenzte: alle obrigkeitlichen Personen, 
meint er, müßten der Staatsreligion angehören, neben der 
andere Religionen nur vegetieren, unansehnlichere Kultstätten 
haben, nicht in zu großen Versammlungen verkündigt werden 
dürfen; aber innerhalb dieser Grenzen preist Spinoza immer⸗ 
hin jenes Amsterdam, das die Geusen einst wegen seiner Un— 
duldsamkeit gegen den Calvinismus Morddam getauft hatten, 
als Krone aller Toleranz: hier dürfe jeder brave Mann denken, 
was er wolle, und sagen, was er denke. Vollkommen freilich 
ist dann diese intimere Freiheit des Denkens erst in dem Eng⸗ 
land des 17. Jahrhunderts von Milton und Locke und noch 
mehr in dem subjektivistischen Deutschland der zweiten Hälfte des 
18. Jahrhunderts entwickelt worden. 
Immerhin aber erschien groß und auf deutschem Boden 
unerhört, was jetzt in den Niederlanden erreicht war: in enge, 
zeitweis engste Grenzen waren die Mächte zurückgedrängt, welche 
dem Blicke die freie Überschau der Jahrhunderte verwehrten 
und der Spontaneität selbständigen Denkens Schranken zu ziehen 
hestimmt waren. 
III. 
1. Dauernd freilich konnte der Selbsttätigkeit des Denkens 
Raum geschaffen werden nicht so sehr durch negative oder an
	        
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