Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Weitere Entwicklung des Intellektualismus. 115 
* Betonung von Forderungen des christlichen Glaubens ge— 
ützt. 
Demgegenüber machte erst Pufendorf reinen Tisch. Und 
zugleich drang mit ihm eigentlich erst recht die Idee des 
Naturrechts in die einflußreichen Kreise des inneren Deutsch— 
lands. Im Jahre 1632 zu Flöha in Sachsen geboren, 1661 
nach ernster Beschäftigung mit der neuen Wissenschaft des 
Grotius als Lehrer des Natur- und Völkerrechts nach Heidel— 
berg in die erste für dies Fach begründete deutsche Professur 
berufen, 1670 nach Lund übergesiedelt, von wo aus er 1672 
sein wichtigstes naturrechtliches Werk, „De iure naturae et 
gentium libri octo“, erscheinen ließ, 1686 nach Berlin berufen, 
um brandenburgische Geschichte unter dem Großen Kurfürsten 
und dessen Nachfolger zu schreiben, viele Jahre hindurch in 
literarischem Streit mit schwedischen, sächsischen, thüringischen 
Vertretern älterer Auffassungen, konnte er schon lange vor 
seinem 1694 erfolgten Tode als derjenige Vertreter der natur— 
rechtlichen Ideen gelten, der das von Grotius überkommene 
System völlig aus dem Banne der Theologie befreit und die 
Anerkennung dieser Befreiung endgültig erzwungen hatte. 
Das System selbst freilich hat er so wenig wie sein Mit— 
kämpfer Christian Thomasius, der seit 1681 in Leipzig Vor⸗ 
lesungen im Sinne von Grotius und Pufendorf hielt, wesent⸗ 
lich fortgebildet oder erweitert, wenn er auch hier und da Ge— 
danken von Hobbes aufgenommen hat, der mittlerweile die erste 
Staats- und Rechtsphilosophie entwickelt hatte, die völlig auf 
den Grundlagen der mechanistisch-rationalistischen Philosophie 
des Descartes beruhte!. 
Für den deutschen und auf deutschem Boden, wie er nun— 
mehr einer von christlichen Bestimmungswerten freien Naturrechts— 
lehre bedurfte, kam dann freilich nicht so sehr die Rechtsphilosophie 
des Hobbes, wie diejenige Spinozas? und vor allem Lockes? 
S. dazu Bd. VI, S. 187 ff., auch oben S. 83 ff. 
S. BbovI, S. ꝛon ff. 
3 S. oben S. 84ff.
	        
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