Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

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WNeunzehntes Buch. Drittes Kapitel. 
in Frage. Spinoza, dessen naturrechtliche Lehren in dem 
„Tractatus theologico-politicus‘s vom Jahre 1670 und in dem 
unvollendeten, nach seinem Tode im Jahre 1677 heraus— 
gegebenen „Tractatus politicus“ niedergelegt sind, ging für 
die Begründung des Rechtes von der Triebkraft der Selbst⸗ 
liebe aus: Recht ist, was jeder will und kann. Der Zustand, 
der durch die durcheinander laufenden Strebungen und Kräfte 
entsteht, ist nach Spinoza im staatlichen Leben nur so weit 
beschränkt, als es die Sicherheit der Personen und des Eigen— 
tums erheischt, und insoweit die Vorteile, welche der einzelne 
oder die Mehrheit aus der Gemeinschaft schöpft, größer sind als 
die, welche durch die Staatenbildung aufgegeben werden. Aus 
diesen allgemeinen Sätzen folgert Spinoza dann als Staats-— 
form eine aristokratische Republik mit dem Grunde und Boden 
als Staatseigen und einer Miliz als militärischer Gewalt bei 
ewigem Frieden nach außen, und im einzelnen für das Leben 
im Staate Freiheit der Person (wenn auch mit Bedenken wegen 
der Sklaverei), ferner ziemlich unumschränkte Freiheit der 
Religion, Freizügigkeit, Redefreiheit, akademische Lehrfreiheit 
und Freiheit des Genusses von Erwerb und Eigentum. Man 
ieht, es ist das Idealbild eines Staates, der schwerlich 
rgendwo zu verwirklichen war, und für dessen Programm sich 
äußere Anknüpfungen auf deutschem Boden nirgends, es sei 
denn höchstens in den Niederlanden, gefunden hätten. Die 
Anschauungen Spinozas sind daher ohne weitreichende Wirkung 
geblieben. 
Ganz anders das System von Locke. Ist Locke der Voll⸗ 
ender der alten naturrechtlichen Vertragstheorie, wonach der 
Staat aus der gegenseitigen Vereinbarung freier menschlicher 
Individuen hervorgegangen ist, so ist er doch weit davon ent⸗ 
fernt, für die Entstehung dieses Staates die Normen, wie man 
bisher getan hatte, paradiesesfernen Urzeiten oder rein ab— 
trakter Betrachtung zu entnehmen; sein Denken erscheint viel⸗ 
mehr angeregt durch die englischen Ereignisse des Jahres 1689, 
in denen man wirklich einen Staat gleichsam durch Vertrag 
zwischen Fürst und Untertanen hatte entstehen sehen, sowie
	        
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