mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters. 163
Doch mit diesen Bemerkungen wenden wir uns von dem
Bericht über die aufgestellten Stufentheorien schon zu ihrer
Kritik. Indem wir Jie jetzt einer zusammenhängenden Prüfung
unterwerfen, könnten wir uns versucht fühlen, zunächst uns
über die Möglichkeit der Auffindung historischer Gesetze über-
haupt zu äußern. Allein wir stehen ja heute nicht mehr in der
Zeit des Aberglaubens an historische Gesetze, die das Völker-
leben streng regeln; die Kritik hat hier reiche Arbeit getan.') So
!) Vgl. m. Abhandlung: ,Die neue historische Methode“, H. B.
8s1, 230 ff.; H. Rickert, die Grenzen der naturwissenschaftlichen Be-
griffsbildung, 2. Aufl., z. B. S. 270; Ed. Meyer, Zur Theorie und
Methodik der Geschichte (1902). Vgl. ferner H. Z. 82, 567 f.; 84,
346 f.; 86, 15 A. 2; 94, S. 449; Preuß. Jahrbücher 95, 542 ff.; HZeitichr.
f. Sozialw. 1904, S. 153 ff.; S. 460; V.i.schr. f. Soz.- u. W. G. 1907,
S. 481 ff.; Tröltsch, Theol. Literaturzeitung 1899, Sp. 375 ff.; oben
S. 6. Scheinbar spricht sich F. J. Neumann, Naturgesetz und Wirt-
schaftsgeset, Zeitschrift für die gesamte Staatswissenscheft 48 (1892),
405 ff., für die Annahme von wirtschaftlichen Gesetzen aus. Allein
der wesentliche Ertrag seiner scharfsinnigen Untersuchung liegt doch
in dem Nachweis des Untersschiedes zwischen Naturgesetz und „Wirt-
sckaftsgesetz“; er behauptet nicht eigentlich die Existenz von wirtschaft-
lichen Gesetzen, sondern nur von herrschenden Tendenzen. Vgl. z. B.
S. 413, 445, 463. S. 432: „Alles das sind nur Tendenzen. Wie weit
sie sich verwirklichen, ist von mancherlei Umständen abhängig.“ S. 435:
„Eines ist von vornherein zuzugeben: daß nämlich die Möglichkeit
exakter Gesetße auf wirtschaftlichem Gebiete ausgeschlossen ist." S.
auch S. 440 Anm. 1 über die zu weit gehenden Konzessionen Schmol-
lers Menger gegenüber. Vgl. zu Neumanns Abhandlung Sigwart,
Logik 2 (2. Aufl.), 623 und Hasbach, Gött. Gel. Anz. 1894, S. 532:
„Die historische Schule hat immer wieder betont, daß die Gefetze nur
Tendenzen zum Ausdruck bringen.“ S. ferner H. Schurtz, Die An-
fänge des Landbesitzes, Zeitschr. f. Sozialw. 3 (1900), 361: ,Die
Frage nach der Entstehung des Landbesitzes enthüllt sich als eine der
schwierigsten und verwickel sten, deren Lösung kaum möglich ist, so
lange nicht weit reicheres Material vorliegt. Aber auch dann dürfte
sich ergeben, daß selbst bei nahe verwandten Völkern die Entwicklung
sich in sehr verschiedener Weise vollzogen hat und daß ein allgemeines,
für die ganze Menschheit gültiges Schema weder nötig noch nützlich ist.“
~ Ich habe in meinen Aufsätzen „Die biologische Entwicklung der
Staaten und Völker“ und „Naturwissenschaft und Geschichte“ in der
Beilage zur Allgemeinen Zeitung vom 20. September 1898 (Nr. 212)