210 Zwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.
vertikale Form des städtischen Palastes, von dem eigentlich nur
der große Saal und das reiche Treppenhaus gegen den fran—
zösischen Geschmack festgehalten wurden: begreiflich genug bei
der Tatsache, daß die meisten fürstlichen Residenzen des deutschen
Bodens kleine Städte oder gar wohl Dörfer waren, die erst
durch die Anwesenheit eines Hofes halb städtischen Charakter
erhalten hatten. So entstanden denn, nach dem Vorbilde des
Mansartschen Baues in Versailles, die ungemein ausgedehnten
Fronten der deutschen Rokokoschlösser; Nymphenburg hat eine
Front von fast 600 Meter, Charlottenburg einen solche von rund
500 Meter; die Front des kurfürstlichen Schlosses in Bonn,
der heutigen Universität, schloß einst mit ihren rund 875 Metern
die Stadt Bonn fast vom Süden des Rheintals ab. Ent—⸗
sprechend diesen langen Fronten ging man dann wenig in
die Höhe; Schlösser wie Benrath bei Düsseldorf, Wilhelmsthal
bei Kassel, Sanssouci in Potsdam besitzen überhaupt nur ein
Erdgeschoß. Doch waren zwei, selbst drei Geschosse für den
Hauptbau immerhin nicht selten.
Der Hauptbau und einzelne flankierende Pavillons wurden
dabei, wie in Frankreich, durch langgestreckte, ursprünglich zum
Aufstellen von Kunstwerken bestimmte Galerien verbunden, und
vor dem Ganzen breitete sich weithin ein Garten aus im Ge⸗
schmack Lenötres: mit Terrassen und Wasserkünsten, mit einem
Ohâteau d'eau und einer Orangerie, mit Buonretiros und Bel—
vederes, mit Glorietten und Pavillons, mit Fasanerien und
Menagerien; und ebenso wie in Frankreich verlief dieser Garten
aus der steifen Architektur grade geschnittener Buchsbäume und
Taxushecken allmählich ins Natürliche, Freie.
So ist in Deutschland eine gewaltige Anzahl von großen
Anlagen entstanden; denn der Bauluxus gehörte zu den gewöhn—
lichen Leidenschaften der Fürsten des Zeitalters; ja er wurde
nach den bestehenden merkantilistischen Lehren als eine Verpflich—
tung des Monarchen betrachtet!. Am meisten festen Fuß
faßte die neue Bauweise aber mit am Rhein: es war in der
Vgl. schon Bd. VI, S. 485f.