Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Neunzehntes Buch. Erstes Kapitel. 
Strafe kam im Dreißigjährigen Kriege. Das furchtbare Elend 
dieser drei Jahrzehnte vollendete, was die unglückliche wirt— 
schaftliche und politische Entwicklung des 16. Jahrhunderts 
vorbereitet hatte; jetzt klagte man wohl herzzerreißend von dem 
„calamitosen Zustand unsers lieben Vaterlandes“ und sprach 
von Deutschland als der modernen Arabia deserta; und als 
die von Millionen Lippen erschallende Bitte um Frieden endlich 
erfüllt war, da zeigte sich ein Ruin in jeder Richtung der 
Kultur, und der politische Zusammenhang erschien durch eine 
Verfassung kompromittiert, welche Friedrich der Große mild als 
„erlauchtz⸗Republik von Fürsten mit einem gewählten Ober— 
haupt an der Spitze“, Hegel richtiger als „konstituierte Anarchie“ 
gekennzeichnet hat!. 
Indes dies entsetzliche Ergebnis galt nicht in gleicher 
Weise für allen deutschen Boden. Es ist eine fundamentale 
Erscheinung der deutschen Geschichte, daß die atlantischen Ge— 
biete sich dem Verfall, der Depression gleichsam der Kultur 
im allgemeinen entzogen haben: so die Niederlande und an der 
Nordseeküste im engeren Sinne besonders Hamburg. Hier 
erhob sich, am stärksten und wichtigsten in den Niederlanden, 
als einzige vollwichtige Fortsetzung der binnendeutschen bürger— 
lichen Kultur des 14. bis 16. Jahrhunderts jene wunderbare 
Blüte des Handels, der Kunst, der Wissenschaft, die vornehm— 
lich das 17. Jahrhundert erfüllte, und die wir, soweit Hamburg 
in Betracht kommt, in ihrem enger begrenzten Verlaufe noch ein— 
gehender werden kennen lernen?. 
Indem aber am Weltmeere das Niveau der Entwicklung 
nicht sank, sondern in Erhebungsvorgängen verharrte, die den 
früheren Verlauf der gemeindeutschen Entwicklung im ganzen 
geradlinig fortsetzten, trat von diesen Stellen, und namentlich 
von den Niederlanden her, eine so tiefe und gewaltige Be— 
einflussung der zurückbleibenden deutschen Binnenkultur ein, wie 
Vgl. dazu Bd. VI, S. 8339. J 
2 S. unten im zweiten Kapitel dieses Buches Nr. III, 1. über die 
Niederlande vgl. schon Bd. VI, S. 16 ff. 87 ff. 68 ff.
	        
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