Musik und Dichtung im Beginn eines neuen Gemütslebens. 285
Unter so günstigen äußeren Verhältnissen war denn auch
die innere Hamburger Entwicklung besonders glücklich verlaufen.
Als man in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts von Staats
wegen eine Sammlung von Ratsherrenbildnissen anlegte und
mit deren Anfertigung u. a. einen so bedeutenden Meister wie
Denner beauftragte sowie in der Auswahl der Porträts bis
ins 16. Jahrhundert zurückgriff, da hatte man wohl ein Be—
wußtsein der Größe der inzwischen verflossenen Zeit: im Bilde
der Stadtväter wollte man sie verewigen.
In der Tat beruht die Bedeutung Hamburgs neben der
günstigen äußeren Lage vor allem auf dem besonders rasch fort—
schreitenden Verlaufe der inneren verfassungsmäßigen Entwick—
lung, deren ungestörte Freiheit spätestens seit Anfang des
Dreißigjährigen Krieges durch die Herstellung gewaltiger Festungs⸗
bauten, die äußere Feinde abhielten, gesichert wurde. Und schon
gegen Schluß des Mittelalters hatte diese Verfassung ver—
hältnismäßig sehr moderne Züge angenommen: weit modernere
jedenfalls, als sie relativ junge Städte, wie Frankfurt oder
Nürnberg, im Binnenlande aufwiesen. Sehr gering war da
vor allem die agrarische Seite des bürgerlichen Lebens, die
z. B. in Frankfurt so hervorstach, entwickelt gewesen; und so
läßt sich denn für die Bildung der ratsfähigen Geschlechter
kaum irgend etwas wie eine landwirtschaftliche Grundlage nach⸗
weisen; überhaupt gab es im Rate kaum ein altbefestigtes, auf
einzelne Familien gestütztes Patriziat.
Die Folge hiervon war, daß das Gemeindeleben von alters
her besonders stark organisiert war, und zwar in nicht weniger
als drei großen Verfassungsformen. Da war zunächst eine An⸗
zahl sehr kräftiger Parochialgemeindebildungen; da stellte sich
neben und bald über diese eine vornehmlich seit der Reformation
entschieden hervortretende politische Gesamtgemeinde, deren Or—
gane anfangs durch Zusammensetzung und Auswahl aus den
Organen der Kirchengemeinden erwuchsen; da gab es endlich, auf
deutschem Boden fast eine Hamburger Besonderheit, eine aus⸗
nehmend starke Bildung freier Genossenschaften für öffentliche,
namentlich kaufmännische, Verkehrs- und Bildungszwecke.