Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

318 Fwanzigstes Buch. Drittes Lapitel. 
auf eine gewisse Gleichheit des Verlaufes der inneren Schicksale. 
In der Schweiz herrschte wie in den Niederlanden die reformierte 
Kirche; und im 17. und auch noch 18. Jahrhundert hat wohl 
ein Teil wenigstens der Züricher Geistlichkeit auf niederländischen 
Universitäten studiert, wie denn in Zürich ein Agent der General⸗ 
staaten residierte. Des weiteren war in der Schweiz wie in den 
Niederlanden eine dem binnendeutschen Fürstentum abgewandte 
republikanische Entwicklung eingetreten. Aber wie verschieden 
waren dabei doch im 17. und namentlich im 18. Jahrhundert 
der eidgenössische und der holländische Republikanismus! Wie 
in tierischen Organismen und Gesellschaften bei größerer 
Nahrungszufuhr so war in den Niederlanden aus dem Handels— 
aufschwung her ein luxuriöses Leben eingetreten, das bei aller 
äußeren Kultur die ursprüngliche Straffheit des staatlichen 
Organismus schließlich erlahmen ließ, während diese in der 
rauheren Schweiz zum guten Teile erhalten blieb; im 18. Jahr⸗ 
hundert sagte man daher von einem modisch erzogenen Menschen 
wohl, er sei civilisé en Hollande, während die gleichzeitige 
Redensart manières d'un Suisse nicht eben das gleiche 
ausdrückte. 
Aber eben in der strengen politischen und bürgerlichen 
Tugend.lag die Größe und die geschichtliche Errungenschaft des 
alamannischen Stammes. Wie in den engen Schärentälern 
und an den Fjorden Skandinaviens der germanische Bauer 
Herr des Landes geworden war ohne grundherrlichen Adel über 
ihm, so horstete auch der Schweizerbauer im allgemeinen frei 
auf seiner Halde und bestimmte noch immer zum guten Teile 
den ethnographischen Charakter des Landes. Und doch war er 
nicht allein geblieben. In den Paßgegenden, in den Hochebenen 
des Landes hatte sich neben ihn die kräftige Bürgerschaft großer 
Städte gestellt, und dann war schon seit dem 14. und 15. Jahr⸗ 
hundert der Gegensatz zwischen Stadt und Land, wenn nicht 
üüberwunden, so doch sehr ermäßigt worden: die Zeit der Bauern⸗ 
kriege schon hatte die Ablösung der bäuerlichen Dienste und 
Leistungen gesehen, eine kräftige Gemeindeverfassung des platten 
Landes war emporgeblüht, und von den Städten her griffen
	        
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