318 Fwanzigstes Buch. Drittes Lapitel.
auf eine gewisse Gleichheit des Verlaufes der inneren Schicksale.
In der Schweiz herrschte wie in den Niederlanden die reformierte
Kirche; und im 17. und auch noch 18. Jahrhundert hat wohl
ein Teil wenigstens der Züricher Geistlichkeit auf niederländischen
Universitäten studiert, wie denn in Zürich ein Agent der General⸗
staaten residierte. Des weiteren war in der Schweiz wie in den
Niederlanden eine dem binnendeutschen Fürstentum abgewandte
republikanische Entwicklung eingetreten. Aber wie verschieden
waren dabei doch im 17. und namentlich im 18. Jahrhundert
der eidgenössische und der holländische Republikanismus! Wie
in tierischen Organismen und Gesellschaften bei größerer
Nahrungszufuhr so war in den Niederlanden aus dem Handels—
aufschwung her ein luxuriöses Leben eingetreten, das bei aller
äußeren Kultur die ursprüngliche Straffheit des staatlichen
Organismus schließlich erlahmen ließ, während diese in der
rauheren Schweiz zum guten Teile erhalten blieb; im 18. Jahr⸗
hundert sagte man daher von einem modisch erzogenen Menschen
wohl, er sei civilisé en Hollande, während die gleichzeitige
Redensart manières d'un Suisse nicht eben das gleiche
ausdrückte.
Aber eben in der strengen politischen und bürgerlichen
Tugend.lag die Größe und die geschichtliche Errungenschaft des
alamannischen Stammes. Wie in den engen Schärentälern
und an den Fjorden Skandinaviens der germanische Bauer
Herr des Landes geworden war ohne grundherrlichen Adel über
ihm, so horstete auch der Schweizerbauer im allgemeinen frei
auf seiner Halde und bestimmte noch immer zum guten Teile
den ethnographischen Charakter des Landes. Und doch war er
nicht allein geblieben. In den Paßgegenden, in den Hochebenen
des Landes hatte sich neben ihn die kräftige Bürgerschaft großer
Städte gestellt, und dann war schon seit dem 14. und 15. Jahr⸗
hundert der Gegensatz zwischen Stadt und Land, wenn nicht
üüberwunden, so doch sehr ermäßigt worden: die Zeit der Bauern⸗
kriege schon hatte die Ablösung der bäuerlichen Dienste und
Leistungen gesehen, eine kräftige Gemeindeverfassung des platten
Landes war emporgeblüht, und von den Städten her griffen