Die Verschiebung innerhalb der Bonitätsgruppen.
Die mehr oder minder starke Schuldenzu- oder -abnahme machte
eine Umgliederung der Betriebe nach Bonitätsgruppen zum 30. Juni
1929 notwendig. Die im ganzen abgleitende Tendenz der Betriebe
wird auch hier deutlich: die folgenden Tabellen und graphischen
Darstellungen zeigen in den einzelnen Landesteilen meist eine zahlen-
mäßige Verringerung der Betriebe in den Gruppen I und II und eine
Zunahme in den Bonitätsgruppen IH und IV. Aus der Kenn-
zeichnung der Stammbetriebe, d. h. derjenigen, die bei beiden Ver-
schuldungserhebungen in die gleiche Bonitätsgruppe eingereiht
werden konnten, wird die im einzelnen vorhandene Gegenentwicklung,
d. h. das Aufsteigen einzelner Betriebe zu einer höheren Bonitäts-
gruppe, ersichtlich. Diese erfolgte vornehmlich bei den Betrieben,
die am 30, Juni 1928 zu den geringst verschuldeten einer schlechteren
Bonitätsgruppe zählten und im Wirtschaftsjahr 1928/29 mit gutem
Erfolge, der sich in einer Schuldensenkung ausdrückte, arbeiten
konnten.
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