Neue Ideale weltmännischer und gelehrter Bildung. 35
nun erst recht von dem groben, hartsinnigen, rüdischen, gröb⸗
lichen, unbrauchsamen, unstetigen, gierigen, lüstigen, freßlichen
Bauern. Aber doch war dieser Bauer, vornehmlich in den
Kolonialgebieten, bis zum Dreißigjährigen Kriege nicht voller
Arbeitssklave geworden. Für Brandenburg liegen noch aus
der Zeit des Krieges zahlreiche Beschwerden des Adels darübe
vor, daß die Bauern schuldige Dienste zu leisten verweigert
haben, und der Adel hatte sich demgegenüber nicht aus eigener
Gewalt geholfen. Nach dem Kriege dagegen und den Scheußlich-
keiten seiner Soldateska vor allen gegenüber den Bauern sehen
wir das Landvolk in der öffentlichen Meinung so gut wie
rechtlos geworden: unendlich erweiterte sich bis um das Jahr
1700 und darüber hinaus der gesellschaftliche Abstand zwischen
Gutsherr und Gutsuntertan. Es ist charakteristisch, daß der
Ausdruck „das Mensch“, der im Mittelalter „weiblicher Dienst—
bote“ bedeutete, nun den Sinn von scortum annahm; die
Dienstboten aber waren zumeist bäuerlichen und vielfach unter⸗
tänigen Standes. Erst die vollentwickelte Aufklärung hat mit
diesen Zuständen aufzuräumen begonnen, und erst das Zeitalter
eines neuen Gefühlslebens hob Gesinnungen zutage, wie sie sich
in den Ratschlägen einer Mutter an ihre adlige Tochter vom
dahre 1794 aussprechen: „Deinen Leuten sei ganz Mutter;
wenn sie in der Not deiner bedürfen, so leiste ihnen mit willigem
Herzen Hilfe, denn was haben solche arme Geschöpfe sonst für
Trost als an ihrer Herrschaft, auch selbst wenn sie es nach beiner
Meinung nicht verdienen!“
Nicht minder scharf aber vollzog sich die Trennung des
Adligen vom Bürger. Und auch hier wuchs die Differenz, bis
sie in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine außer⸗
ordentliche Höhe erreichte. Damals waren die Bürgerlichen in den
Augen des Adels nur das „Volk“, deutlicher der „peuple?,
die „Plebs“, der „gemeine Mann“, die „Kanaille“. Man
unterschied sich nach Sprache und Tracht: es hatte das Aus—
sehen, als wohnten verschiedene Nationen gemischt unter⸗
einander, und schwerlich anders als „submissest“ nahte sich ein
Bürgerlicher einem „Herrn vom Stande“. Rechtlich aber war
Q*