Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Neue Ideale weltmännischer und gelehrter Bildung. 35 
nun erst recht von dem groben, hartsinnigen, rüdischen, gröb⸗ 
lichen, unbrauchsamen, unstetigen, gierigen, lüstigen, freßlichen 
Bauern. Aber doch war dieser Bauer, vornehmlich in den 
Kolonialgebieten, bis zum Dreißigjährigen Kriege nicht voller 
Arbeitssklave geworden. Für Brandenburg liegen noch aus 
der Zeit des Krieges zahlreiche Beschwerden des Adels darübe 
vor, daß die Bauern schuldige Dienste zu leisten verweigert 
haben, und der Adel hatte sich demgegenüber nicht aus eigener 
Gewalt geholfen. Nach dem Kriege dagegen und den Scheußlich- 
keiten seiner Soldateska vor allen gegenüber den Bauern sehen 
wir das Landvolk in der öffentlichen Meinung so gut wie 
rechtlos geworden: unendlich erweiterte sich bis um das Jahr 
1700 und darüber hinaus der gesellschaftliche Abstand zwischen 
Gutsherr und Gutsuntertan. Es ist charakteristisch, daß der 
Ausdruck „das Mensch“, der im Mittelalter „weiblicher Dienst— 
bote“ bedeutete, nun den Sinn von scortum annahm; die 
Dienstboten aber waren zumeist bäuerlichen und vielfach unter⸗ 
tänigen Standes. Erst die vollentwickelte Aufklärung hat mit 
diesen Zuständen aufzuräumen begonnen, und erst das Zeitalter 
eines neuen Gefühlslebens hob Gesinnungen zutage, wie sie sich 
in den Ratschlägen einer Mutter an ihre adlige Tochter vom 
dahre 1794 aussprechen: „Deinen Leuten sei ganz Mutter; 
wenn sie in der Not deiner bedürfen, so leiste ihnen mit willigem 
Herzen Hilfe, denn was haben solche arme Geschöpfe sonst für 
Trost als an ihrer Herrschaft, auch selbst wenn sie es nach beiner 
Meinung nicht verdienen!“ 
Nicht minder scharf aber vollzog sich die Trennung des 
Adligen vom Bürger. Und auch hier wuchs die Differenz, bis 
sie in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine außer⸗ 
ordentliche Höhe erreichte. Damals waren die Bürgerlichen in den 
Augen des Adels nur das „Volk“, deutlicher der „peuple?, 
die „Plebs“, der „gemeine Mann“, die „Kanaille“. Man 
unterschied sich nach Sprache und Tracht: es hatte das Aus— 
sehen, als wohnten verschiedene Nationen gemischt unter⸗ 
einander, und schwerlich anders als „submissest“ nahte sich ein 
Bürgerlicher einem „Herrn vom Stande“. Rechtlich aber war 
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