Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Neue Ideale weltmännischer und gelehrter Bildung. 47 
Von beiden Vorgängen ist der letztere erst verhältnismäßig 
spät eingetreten und im Grunde wohl nur für das Patriziat einiger 
großer Städte, Leipzigs und Hamburgs z. B., völlig charakte⸗ 
ristish. Von größerer sozialer, wenn auch nicht geistes— 
geschichtlicher Bedeutung dagegen und von früherer Wirkung ist 
der erste Vorgang: er führte geradezu zu einer Umgestaltung 
des niederen Adels. 
Der niedere Adel des Mittelalters, hervorgegangen aus 
kriegerischem Dienst, ist im allgemeinen und besonders in Süd— 
und Westdeutschland wohl noch bis ins 17. Jahrhundert ritter⸗ 
licher Lebensweise treugeblieben. Nach dem Dreißigjährigen 
Kriege dagegen war der militärische Beruf für den Adligen im 
allgemeinen und an sich, wenigstens in der Heimat, nicht mehr 
charakteristisch. Juristisch betrachtet jedenfalls war der niedrige 
Adel jetzt nur noch ein privilegierter Berufsstand mit dem Recht 
auf das Familienwappen und dem Privileg für passive Lehns— 
fähigkeit, das ihm, falls nicht der Landesherr Ausnahmen für 
Bürgerliche zuließ, das Monopol des Erwerbs von Ritterqütern 
eintrug. 
Mit dieser Konstruktion seiner Rechte nun war der niedere 
Adel ganz zu einem historischen Stande geworden, einem Über— 
lebsel, das sich das Recht des Daseins durch eine neue Berufs⸗ 
wahl erst wieder erringen mußte. In dieser Richtung aber 
war man schon seit langem vorgegangen, indem die Angehörigen 
des Standes entweder aus bloßen Grundherren zu Gutsherren, 
zu Landwirten von Beruf geworden oder aber in den Hof— und 
Landesdienst eingetreten waren oder auch wohl beide Berufs— 
arten gleichzeitig oder nacheinander miteinander verbanden. 
Nun war aber klar, daß sie dabei ein Vorrecht nur für Ritter— 
gutsbesitzer geltendmachen konnten: der Hof- und Landesdienst 
war an sich ein freier Beruf, wenn auch eine gewisse Bevor— 
zugung des Adels schon seit der Zeit seiner moderneren Ent⸗ 
wicklung im 14. und 15. Jahrhundert her bestand. Und so 
konnten auch Bürgerliche in ihn eintreten und waren in 
dieser Hinsicht von seher zugelassen worden: schon im 15. Jahr—
	        
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