Object : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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XXVI,  Kleidungen,  Wäsche  und  Putzwaaren,  etc.

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21c

Tarifmässige  Benennung

Zoll

all  ge-  '
meiner

tragsmässiger


Deutschland.
2.  Andere  Kleider  und  Putzwaaren:
a)  von  Seide  oder  Floretseide,  auch  in  Verbindung ­
  mit  Metallfäden  ;  aus  halbseidenen
Blonden,  Spitzen,  Tüllen  oder  Stickereien  ;
alle  von  Halbseide  in  Verbindung  mit  Metallfäden ­

h)  von  Halbseide  (andere  als  die  unter  Ziffer  2  a
genannten)
c)  von  Baumwolle,  Leinen  oder  anderen  vegetabilischen ­
  Spinnstoffen,  von  Wolle  oder
anderen  Thierhaaren,  alle  diese  auch  in
Verbindung  mit  Metallfäden
Anmerkung:  Kleider  (soweit  sie  nicht  unter  Ziffer  1  begriffen ­
  sind)  und  Putzwaaren  aus  leinenen  Zwirnspitzen
werden  nach  dem  Zollsätze  für  letztere  verzollt.
d)  von  Geweben  mit  Kautschuk  oder  Guttapercha ­
  überzogen  oder  getränkt,  sowie  aus
Kautschukfäden  in  Verbindung  mit  anderen
Spinnmaterialien
e)  aus  verschieden  taritirten  Stoffen  zusammengesetzte, ­
  nach  dem  Tarifsätze  für  Kleider
und  Putzwaaren  aus  demjenigen  Stoffe,
welcher  dabei  augenscheinlich  vorherrschend ­
  ist.
Leibwäsche,  leinene  und  baumwollene  ....
Hüte  :
a)  seidene  Herren  hüte  (Cylinder),  garnirt  und
ungarnirt
h)  Herrenhüte  aus  Filz,  garnirt  und  ungarnirt
c)  Damenhüte,  garnirt  -  -
d)  Hüte,  nicht  besonders  benannte,  garnirt  und
ungarnirt
Künstliche  Blumen:
a)  Blumen,  fertige,  aus  Webe-  oder  Wirkwaaren
allein  oder  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen  •
h)  Bestandtheile  künstlicher  Blumen,  d.  i.  einzelne ­
  Blätter,  Stiele  u.  s.  w.  ohne  Verbindung ­
  untereinander  .
Schmuckfedern,  künstliche,  aus  coiffirter  Seide,
in  Verbindung  mit  Draht,  sowie  natürliche
in  Verbindung  mit  coiftirter  Seide  .  .  .
Schmuckfedern,  zugerichtete  und  Vogelbälge  mit
Baumwolle  ausgestopfte  präparirte  als  Putzgegenstand ­

Gebrauchte  Kleider,  welche  nicht  zum  Verkaufe
eingehen,  auch  in  mehr  oder  weniger  zertrennten ­
  Stücken  frei.
Kleider  von  Kautschuk,  Leder,  Ledertuch  oder
Wachstuch  (siehe  Kautschukwaaren  und
Lederwaaren).
Kleider  von  getheerten,  gefirnissten,  geölten  (auch
mit  einer  Mischung  von  Leim  und  Fischthran
  oder  einer  solchen  von  Gel  und  Kaut-I

  Kg.
100
100
100
100

Mk.  Pfg.
900  —
450  —
300  —
130  —

1001150  —
I  1
100  ¡800  —
100  ¡180  —
1  Stick  1  —

—  20

Kg.
1001800  —

Mk.  Pfg.

100
100

120  -
900  —

100  300  —
            
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