Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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XXVI.  Kleidungen,  Wäsche  und  Putzwaaren,  etc.

II  :
O  II

T  a  r  i  f  ni  ä  s  s  i  g  e  13  e  ii  e  n  ii  u  n  g

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Zoll

allgeiiieiiier


tragsmäsbiger


95

'  59

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62

25
576
578
408

552
553
554
587

Aussenseite  bildenden  Zeuges  (wozu  Knöpfe
und  Knopflöcher  sowie  Einfassung  nicht  zu
rechnen)  mit  einem  höhern  Zoll  als  dessen
Hauptstoff  belegt,  oder  das  Kleidungsstück
mit  einem  höhern  Zoll  unterliegenden  Futter
oder  Putzbesatz  versehen  ist,  sonst  von  50»,'o.
Anmerkung:  Dem  Tarifsätze  ,Kleidungsstücke“  sind  nicht
zu  subsumirem  1.  fertige  Kleidungsstücke  aus  Tricotage,
selbst  wenn  dieselben  genäht,  mit  angenäbten  Quasten,
Strupfen  oder  mit  Einfassung  aus  anderen  Stoffen  und  mit
Knöpfen  versehen  sind.  So  auch  andere  gewirkte  Waaren,
als:  Strümpfe,  Mützen  etc.
Hüte,  andere  lackirte,  wie  auch  aus  Wachstuch,
aus  gummirtem  oder  geöltem  Zeuge  oder
aus  Seehundsfellen
„  aus  Seide,  oder  wenn  das  die  Aussenseite
bildende  Zeug  zum  grössten  Theil  aus  Seide
oder  aus  einem  mit  Seide  gemischten  Stoff
besteht
„  sonst
Damen-  und  Kinderhüte  mit  Besatz  wie  dergl.
Hüte  ohne  Besatz  mit  einem  Aufschlag  v.50»/o.
Damen-  und  Kinderhüte,  Hüte  und  Mützen,  feinere
aus  italienischem  Stroh  oder  aus  gespaltenem
anderen  Stroh
Hüte  und  Mützen,  Hutformen,  Hutköpfe  und
Hutränder,  wenn  selbe  zusammengenäht
sind,  ingleichen  die  Panamahüte  ....
desgleichen  andere
In  der  Ausfuhr  frei.
England.
Kleidungsstücke  sowie  künstliche  IHumcn  in
der  Ein-  und  Ausfuhr  zollfrei.
Frankreich.
Schmuckfedern,  zugerichtete
Künstliche  Blumen
Modeartikel
Kleidungen,  Wäsche  und  andere  Gegenstände  aus
Geweben,  ganz  oder  theilweise  confectionirt.
Zoll  des  höchstbelegten  Gewebes  mit  einem
Zuschlag  von  10»  o.
Hüte  aus  Filz,  nicht  garnirt
„  „  „  garnirt
n  fl  Wolle
fl  fl  Seide  .
Strohhüte  (genäht  od.  geknüpft,  weder  zugerichtet
noch  garnirt)
„  aus  Bast,  Esparto,  Palmfasern  oder
irgend  einem  andern  Stoff,  weder  zugerichtet ­
  noch  garnirt,  feine  .  .  .
„  desgleichen  gemeine
„  von  einer  der  beiden  vorstehenden
Kategorien,  garnirt  oder  zugerichtet

Krön.  Oere

Stück
1

1
1  Pfd.

miá
1  Pfd.

I  I
Krön.  I  Oere  i

—  16

—  40
—  64

83  Vs

1  33  Vs
—  50

I  Frc.  Cent.

Stück
1  '
1
1
1

—  40
—  75
—  35
1  20

Kr.  :
100  250  —

Frc.  Cent.

100
100
100

150  —
50  —
300  —

—  30
—  65
—  35
1  20
10  —

10  —
oO  —
300  —
            
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