Deutschland unter den polit. Nachwirkungen des Dreißigjähr. Krieges. 485
Als sie dem Könige von Frankreich als „souveränem Protektor“
den Treueid leisten sollten, kam es zu langwierigen Verhand⸗
lungen, ehe schließlich der Eid, am 10. Januar 1662, ge—
schworen wurde. Und doch gaben sie auch nach dieser Eides—
leistung ihre reichsstädtische Stellung noch nicht auf; sie unter—
zogen sich den deutschen Reichspflichten, sandten unter der
Fahne des oberrheinischen Kreises ihr kleines Kontingent zum
Türkenkriege; und noch 1666 schlug Colmar Münzen mit des
Kaisers Bild und der Umschrift um das Stadtwappen: Moneéta
Liberae Civitatis Imperialis Colmariensis. So mußte man
die tapfere Dekapolis schließlich noch roh vergewaltigen. Die
Stunde kam 1673, kurz vor der Erklärung des Reichskrieges.
Damals besetzten französische Truppen das Elsaß; sie machten
mit der städtischen Reichsfreiheit kurzen Prozeß, entwaffneten
die Bürger, schleiften die Festungswerke; in Colmar, dem be⸗—
sonders verhaßten, haben die Bürger ihre Wälle selbst müssen
abtragen helfen.
Nach der Dekapolis aber kam jetzt, nach geschlossenem
Frieden und nach endgültiger Erwerbung Lothringens und der
Freigrafschaft, zunächst die Reichsritterschaft an die Reihe, mit
ihr das Straßburger Bistum, von dem Reichsverräter Franz
Egon von Fürstenberg verwaltet, und die Landämter der immer
noch freien Stadt Straßburg. Das alles huldigte und wurde
in französische Verwaltung genommen.
Und nun, nachdem man des Elsasses mit Ausnahme von
Straßburg inne war, begann der eigentlichste, der auf gebeugtes
Recht in Form Rechtens organisierte Raubfeldzug der Reunionen.
Bei den Parlamenten in Metz, Breisach und Besançon wurden
Gerichtshöfe eingesetzt, welche über etwaige Reunionsansprüche
entscheiden sollten. Diese Ansprüche erhob aber nur der
Souverän dieser Gerichtshöfe selbst, Frankreich zugunsten ihm
noch nicht zugehöriger Landesteile des deutschen Reiches, und
sie galten als berechtigt, wenn nachgewiesen wurde, daß solche
Landesteile irgendeinmal zu irgendwelcher Zeit — man ging
unter Umständen bis auf Pipin zurück — Zubehör von Ge⸗
bieten gewesen waren, welche die Frieden von Münster und