Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Deutschland unter den polit. Nachwirkungen des Dreißigjähr. Krieges. 485 
Als sie dem Könige von Frankreich als „souveränem Protektor“ 
den Treueid leisten sollten, kam es zu langwierigen Verhand⸗ 
lungen, ehe schließlich der Eid, am 10. Januar 1662, ge— 
schworen wurde. Und doch gaben sie auch nach dieser Eides— 
leistung ihre reichsstädtische Stellung noch nicht auf; sie unter— 
zogen sich den deutschen Reichspflichten, sandten unter der 
Fahne des oberrheinischen Kreises ihr kleines Kontingent zum 
Türkenkriege; und noch 1666 schlug Colmar Münzen mit des 
Kaisers Bild und der Umschrift um das Stadtwappen: Moneéta 
Liberae Civitatis Imperialis Colmariensis. So mußte man 
die tapfere Dekapolis schließlich noch roh vergewaltigen. Die 
Stunde kam 1673, kurz vor der Erklärung des Reichskrieges. 
Damals besetzten französische Truppen das Elsaß; sie machten 
mit der städtischen Reichsfreiheit kurzen Prozeß, entwaffneten 
die Bürger, schleiften die Festungswerke; in Colmar, dem be⸗— 
sonders verhaßten, haben die Bürger ihre Wälle selbst müssen 
abtragen helfen. 
Nach der Dekapolis aber kam jetzt, nach geschlossenem 
Frieden und nach endgültiger Erwerbung Lothringens und der 
Freigrafschaft, zunächst die Reichsritterschaft an die Reihe, mit 
ihr das Straßburger Bistum, von dem Reichsverräter Franz 
Egon von Fürstenberg verwaltet, und die Landämter der immer 
noch freien Stadt Straßburg. Das alles huldigte und wurde 
in französische Verwaltung genommen. 
Und nun, nachdem man des Elsasses mit Ausnahme von 
Straßburg inne war, begann der eigentlichste, der auf gebeugtes 
Recht in Form Rechtens organisierte Raubfeldzug der Reunionen. 
Bei den Parlamenten in Metz, Breisach und Besançon wurden 
Gerichtshöfe eingesetzt, welche über etwaige Reunionsansprüche 
entscheiden sollten. Diese Ansprüche erhob aber nur der 
Souverän dieser Gerichtshöfe selbst, Frankreich zugunsten ihm 
noch nicht zugehöriger Landesteile des deutschen Reiches, und 
sie galten als berechtigt, wenn nachgewiesen wurde, daß solche 
Landesteile irgendeinmal zu irgendwelcher Zeit — man ging 
unter Umständen bis auf Pipin zurück — Zubehör von Ge⸗ 
bieten gewesen waren, welche die Frieden von Münster und
	        
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