508 Einundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.
Ladislaus Posthumus (1457) wieder aufgelöst. Nun folgten
in Böhmen und Ungarn schließlich nationale Könige, und
damit schien eine neue oder gar dauernde Einheit der drei
Reiche zunächst nicht mehr zu erwarten.
Gleichwohl kam es zu dieser Einheit im Jahre 1526.
Vorbereitet war sie durch Verträge der Habsburger mit Ungarn
(1463 und 1491), vor allem aber durch eine Doppelhochzeit
der Jahre 1521 und 1522: damals heiratete Ludwig II.,
König von Ungarn und Böhmen, Maria, die Schwester Kaiser
Karls V. und Erzherzog Ferdinands, während Ferdinand sich
mit der einzigen Schwester Ludwigs vermählte.
Nun erhielt aber Ferdinand aus dem Nachlaß seines Groß—
vaters, des Kaisers Max J., durch wiederholte Vereinbarungen,
vornehmlich den Brüsseler Vertrag vom 7. Februar 1522, von
seinem Bruder, dem Kaiser, die Herrschaft über die öster—
reichischen Lande ausgeschieden. Und in denselben Zeiten etwa,
da diese Ausscheidung vorgenommen wurde, fiel König Ludwig II.
am 29. August 1526 in der Schlacht von Mohacs gegen die
Türken: und so gingen auf Ferdinand, da der König Söhne
nicht hinterließ, als den Gemahl von dessen Schwester die
Ansprüche auf Böhmen und Ungarn über.
Es war der Moment der rechtlichen Begründung der
späteren Großmacht Österreich.
Freilich war damit noch keineswegs der politische und
tatsächliche Bestand dieser Großmacht und noch viel weniger
ihre einheitliche innere Struktur gesichert.
Was Böhmen betraf, so erkannten allerdings dessen
Nebenlande, Mähren, Schlesien und die Lausitz, das Erbrecht
Ferdinands ohne weiteres an. Aber in dem Hauptlande
hielten die Stände an ihrem Wahlrecht fest; und erst durch
ihre Kur, aus ihrem freien Willen und nicht auf Grund eines
Erbrechts, wurde Ferdinand am 24. Oktober 1526 böhmischer
König.
In Ungarn gar bestanden die Stände nicht bloß auf
ihrem Wahlrecht, sondern es kam auch zu einer Doppelwahl:
dem Habsburger Ferdinand wurde der Woiwode von Sieben⸗