Türkenkriege u. spanis cher Erbfolgekrieg; Osterreich euürop. Großmacht. 557
porwärts drängenden Zar Peter gewiß schienen. Da war in
Polen die Kandidatur des französischen Prinzen Conti auf
den Königsthron gescheitert; aus einem für polnische Verhält—
nifse charakteristischen Wahlakte war schließlich Friedrich August
von Sachsen als König hervorgegangen und hatte sich mit
einem kleinen Heere entschlossen in den Besitz der Herrschaft
gesetzt, während der Prinz Conti, mit einem Geschwader zu
spät vor Danzig erschienen und von der Stadt nicht eingelassen,
zum Gespött der Welt wieder hatte heimkehren müssen: lahm
lag der französische Einfluß in Polen, und wahrscheinlich er⸗
schienen auch scharfe polnische Angriffe bei Fortsetzung des
Krieges. Da sah sich endlich Ludwig XIV. selbst zum Frieden
mit Kaiser und Reich gedrängt; nicht konnte fürderhin davon
die Rede sein, daß Mittelenropa in Zangenweise von Franzosen
und Türken zugleich kriegerisch bedruͤckt werde; und frei waren
die rheinischen Völker des Reichs und des Kaisers für die
Verwendung an der Donau.
Unter diesen Umständen kam es, am 26. Januar 1609,
zu dem Frieden von Karlowitz. Die Türken traten ganz
Ungarn bis zur Teiß, sowie Slawonien und Siebenbürgen
in den Kaiser ab und behielten nur die Sudostecke des Landes,
das Banat, in dem aber nur Temesrar befestigt sein durfte,
während ihm gegenüber der Kaiser Arad am Marosch als
Grenzfestung ausbaute; außerdem verpflichteten sie sich, jeder
Einmischung in die innere Entwicklung Ungarns zu entsagen
und verbaunten Tököly, den Kuruzzenführer, den einstigen
Fursten von Ungarn, den späteren türkischen Lehnsträger
Siebenbürgens in ein verlassenes Nest Kleinasiens.
Von den übrigen Kriegführenden, die gleichzeitig Frieden
chlossen, erhielt Venedig Landabtretungen in Dalmatien und
die Zusicherung des Peloponneses mit Zubehör, Polen die
Garantie seines Besitzes von Podolien und in der Ukraine,
sowie die Festung Kaminiec; Rußland endlich schloß nur einen
Waffenstillfland auf zwei Jahre ab und behielt Asow.
Für Zentraleuropa aber und insbesondere das deutsche
Reich folgte dieser glorreiche Friede auf den mindestens ebenfalls
damvrecht, Deutische Gespihne vn. 96